Homeoffice: Neues Gesetz zum Recht auf Mobiles Arbeiten?

Arbeitsrecht

Homeoffice: Neues Gesetz zum Recht auf Mobiles Arbeiten?

In Zeiten von Pandemien gewinnt das Homeoffice an Bedeutung. Hier stellt sich die Frage, inwieweit ein Mitarbeiter ein Recht auf einen solchen Arbeitsplatz hat. Die SPD mit ihrem Arbeitsminister Heil hätte gerne ein Gesetz mit einem Recht des Mitarbeiters auf 24 Tage im Jahr im Homeoffice. Allerdings stößt dieser Vorschlag auf heftigen Gegenwind in der Koalition und Opposition. Wie der Entwurf auf das Gesetz zum Recht auf Homeoffice gesehen wird, ist Bestandteil des folgenden Artikels.

Wie sieht der Entwurf mit dem Recht auf Homeoffice aus?

Die SPD legte einen Gesetzentwurf vor, der dem Mitarbeiter 24 Tage Homeoffice im Jahr zusichert. Ausgenommen von dieser Regel sollen nur Gründe im Betrieb sein, die eindeutig dagegensprechen oder Tätigkeiten, die sich nicht für eine Heimarbeit eignen.

Begründet wird die Forderung damit, dass sich in Zeiten der Pandemie gezeigt hat, wie sehr eine Tätigkeit im Homeoffice die Gesellschaft entlasten kann. Die Arbeit zu Hause hätte Sicherheit und vor allem Schutz gebracht.

Wie sieht das der Koalitionspartner CDU/ CSU?

Dier Koalitionspartner stoppte den Gesetzesentwurf, da er nicht geeignet sei für eine weitere Abstimmung zwischen den Ministerien des Bundes. Außerdem sei ein Recht auf Homeoffice auch nicht Teil des vorliegenden Koalitionsvertrags.

Einigkeit herrschte im Koalitionsvertrag nur darüber, dass die mobile Arbeit erleichtert und gefördert werden sollte. Ein gesetzlicher Anspruch sollte aber dahingehend geschaffen werden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben solle, wenn ein Arbeitgeber das mobile Arbeiten ablehnen sollte.

Die CSU kritisierte, dass ein Gesetz zum Recht auf Homeoffice in die Entscheidungsfreiheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingreife. Wenn diese Parteien sich auf ein solches Recht einigen würden, wäre dies sicherlich in vielen Dingen wünschenswert. Ein Gesetz wollte die CSU aber nicht.

Wie steht die Opposition zu dem Entwurf?

Die FDP forderte zu dem Entwurf, dass Homeoffice Bürokratie abbauen sollte. In dem Entwurf sah der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP aber genau das Gegenteil, da der Entwurf auf das Gesetz zur Regelung eine digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend vorsieht und damit für einen zusätzlichen Bürokratieaufwand stünde.

Wie steht die SPD zu der Kritik?

Die SPD steht weiter zu dem Entwurf für ein Gesetz zum Recht auf Homeoffice. Der Nichtregelung im Koalitionsvertrag erwidert die SPD die weiterführende EU-Richtlinie, die bis zum 2. August 2022 eine Vereinbarung von Arbeit und Privatleben vorsieht.

In dieser Richtlinie wird es Eltern von Kindern bis zum 8. Lebensjahr und pflegenden Angehörigen ermöglicht, flexible Arbeitszeitregelungen zu beantragen. Darin integriert ist auch Recht auf Homeoffice.

Streit geht weiter

Das Homeoffice in den letzten Monaten eine Entlastung gebracht hat, ist unkritisch. Ob dieses nun aber einem Gesetz zur Regelung bedarf, ist umstritten. Der Koalitionsvertrag sieht lediglich einen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers vor, wenn sich ein Arbeitgeber weigert dem Mitarbeiter mobiles Arbeiten anzubieten.

Die EU-Richtlinie geht in diesem Bereich weiter und möchte eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2022. Hierauf begründet sich auch der Gesetzesentwurf der SPD. Inwieweit diese sich durchsetzen können, bleibt aufgrund des massiven Gegenwinds der anderen Parteien fraglich.

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