Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt - was tun?

Familienrecht

Inobhutnahme durch das Jugendamt - was tun?

Die Inobhutnahme durch das Jugendamt ist ein schwerwiegender Eingriff mit erheblichen Folgen für die Familie. Leider sind derartige Eingriffe aber gar nicht einmal so selten. In den letzten Jahren hat sich die Zahl sogar deutlich erhöht. Innerhalb des Zeitraums zwischen 2013 und 2018 hat sich die Zahl einer Inobhutnahme durch das Jugendamt nahezu verdoppelt. 2018 waren in etwa 80.000 Familien betroffen.

Wie eine Inobhutnahme durchgeführt wird und wie sich eine Familie dagegen wehren kann, zeigt der folgende Artikel.

Was versteht man unter einer Inobhutnahme durch das Jugendamt?

Das Jugendamt ist nach dem Sozialgesetzbuch dazu berechtigt und sogar verpflichtet, für das Kindeswohl zu sorgen und Kindern unbürokratisch zu helfen, die sich in einer Notsituation befinden.

Häufig ist hier schnelles Handeln erforderlich und das Kind wird durch eine Inobhutnahme durch das Jugendamt von den Eltern getrennt. Das Kind wird dann entweder in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht.

Die Gefährdung des Kindes kann dabei von den Eltern selbst, den Kindern oder von Außenstehenden gemeldet werden. Auch wenn Kinder in Deutschland allein ohne ihre Eltern in das Land einreisen, findet eine Inobhutnahme durch das Jugendamt statt.

Meldet das Kind selbst die Gefährdung und bittet um eine Inobhutnahme, ist zunächst einmal der Wille des Kindes entscheidend. Eine Klärung vom Jugendamt über die konkrete Gefährdung findet dann erst im Nachgang nach der Inobhutnahme statt.

Wie läuft die Inobhutnahme durch das Jugendamt ab?

Zunächst einmal prüft das Jugendamt, ob tatsächliche eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dabei werden die Risiken gegeneinander abgewogen. Hierzu werden die Ansichten aller Beteiligten angehört und die möglichen Folgen eingeschätzt.

Ist “Gefahr im Verzug” und das Kindeswohl konkret gefährdet, kann und muss das Jugendamt schnell handeln. Dann erfolgt eine Inobhutnahme unverzüglich.

Möglich ist dies jedoch nur, wenn schnelles Handeln erforderlich ist und das Familiengericht für eine konkrete Entscheidung nicht erreicht werden kann. Ansonsten müssen auch das Kind und die Eltern in die Entscheidung mit einbezogen werden.

Wie kann man sich gegen eine Inobhutnahme wehren?

Da es sich hier um einen Verwaltungsakt handelt, können sich die Beteiligten auch nur mit entsprechenden rechtlichen Mitteln wehren. Zunächst muss beim Jugendamt ein Widerspruch gegen die Inobhutnahme eingereicht werden.

Diesem wird in vielen Fällen aber nicht entsprochen, so dass dann gegen den Ablehnungsbescheid ein weiterer Widerspruch nötig ist.

Viele Eltern verzweifeln, da sie sich den Behörden ausgeliefert fühlen und hilflos sind. Hier ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen rechtlichen Beistand zu kümmern, der mit den Behörden auf Augenhöhe kommunizieren kann.

Damit kann eine Inobhutnahme oft schon verhindert werden. Sollte diese bereits passiert sein, ist ein kurzfristiges Beenden möglich.

Gegen eine unberechtigte Inobhutnahme durch das Jugendamt rechtzeitig wehren

Bei der Inobhutnahme handelt es sich um einen ganz extremen Eingriff vom Jugendamt in die elterliche Sorge um das Kind. In vielen Fällen ist die Vorgehensweise des Jugendamts im Rahmen der Fürsorgepflicht berechtigt. Ist sie dies jedoch nicht, weil keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, sollten sich die Beteiligten umgehend wehren und zeitnah anwaltlichen Rat einholen.

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