Scheidungskosten: Diese Kosten kommen bei einer Scheidung auf Sie zu

Familienrecht

Scheidung: Diese Kosten kommen bei einer Trennung auf Sie zu

Die Ehe ist gescheitert, folglich soll es zu einer Scheidung kommen. Diese ist allerdings mit Kosten verbunden. Sie müssen unter anderem Ihren Anwalt zahlen und auch die Kosten für das Gerichtsverfahren aufwenden. Was jedoch noch alles auf Sie in finanzieller Sicht zukommt, ist nicht von vornherein ersichtlich. Die Scheidungskosten hängen nämlich von einigen Umständen ab. Mit einigen Tipps können Sie die Kosten für die Scheidung aber eingrenzen und hinreichend überblicken.

1. Schritt: Die Auswahl des Anwalts

Zuerst benötigen Sie einen Anwalt an Ihrer Seite. Denn im Scheidungsverfahrens besteht der sogenannte Anwaltszwang. Dieser soll gewährleisten, dass das Verfahren der Scheidung objektiv geführt wird.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann auch nur ein Ehegatte einen Anwalt konsultieren, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Damit werden die Scheidungskosten erheblich minimiert. Hierfür genügt lediglich die Zustimmung des anderen Ehegatten.

Sollte die Scheidung problematischer verlaufen, ist es ratsam, dass jeder einen eigenen Anwalt beauftragt. Denn aus Gründen des Interessenkonfliktes im Prozess ist es nicht gestattet, dass sich die Eheleute von dem gleichen Anwalt vertreten lassen.

2. Schritt: Die Kostenvorschussrechnung

Wenn der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, erstellt das Gericht sodann eine Kostenvorschussrechnung. Wenn diese Kosten beglichen wurden, stellt das Gericht den Antrag auf Durchführung der Scheidung dem anderen Ehegatten zu.

Des Weiteren müssen Sie damit rechnen, dass neben den Gerichtskosten auch Ihr Anwalt Ihnen einen Kostenvorschuss für seine Tätigkeit in Rechnung stellen wird. Das gilt auch für solche Tätigkeiten, die die Korrespondenz zwischen den am Scheidungsverfahren beteiligten Parteien angeht.

3. Schritt: Berechnung der Scheidungskosten anhand des Gegenstands- und Verfahrenswertes

Maßgeblich für die Berechnung der Scheidungskosten ist zum einen bei Gericht der Verfahrenswert. Zum anderen ist für den Anwalt die Höhe des Gegenstandswertes relevant. Anhand der Ermittlung dieser Werte durch zur Hilfenahme des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, können die genauen Kosten des Scheidungsverfahrens beziffert werden. So entsteht eine objektive Kostenkalkulation.

Allerdings müssen Sie beachten, dass bei einer Verlängerung des Verfahrens erhöhte Kosten auf Sie zukommen können. Es gibt Kostenrechner, die Ihnen die Scheidungskosten im Detail berechnen. Jedoch müssen Sie dabei genau wissen, welche Verfahrensschritte Ihnen noch bevorstehen.

4. Schritt: Tipps zur Einsparung von Kosten bei einem Scheidungsverfahren

Sie können allerdings einige Kosten einsparen, wenn sie die nachfolgenden Tipps berücksichtigen:

Einigung

Zunächst ist es sinnvoll sich schnellstmöglich zu einigen.

Dies kann auch ohne kostenintensives Gerichtsverfahren erzielt werden, wenn Sie die Folgen der Scheidung in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Dann werden die Scheidungskosten auf beide Parteien verteilt.

Scheidungsfolgesachen im Verbund entscheiden

Weiterhin sollten Sie alle Scheidungsfolgensachen in einem Verbund entscheiden lassen, wenn Sie die Scheidung in einem Prozess abwickeln müssen. Dies spart weitere Kosten.

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