Kündigungen zu Weihnachten - Keine Seltenheit!

Arbeitsrecht

Kündigungen zu Weihnachten - Keine Seltenheit!

Voller Vorfreude blicken Sie dem Weihnachtsfest entgegen und haben schon einige Ideen, was Sie ihren Lieben dieses Jahr schenken möchten. Doch statt besinnlicher Weihnachtspost hat der Postbote eine unschöne Überraschung für Sie im Gepäck. Sie erhalten die Kündigung. Kündigungen zur Weihnachtszeit sind leider keine Seltenheit. Viele Arbeitgeber strukturieren ihr Unternehmen zum Jahreswechsel um und bauen Stellen ab. Doch was können Arbeitnehmer tun, denen kurz vor Weihnachten noch eine Kündigung ins Haus flattert? In jedem Fall sollten Betroffene sich mit ihrer Reaktion nicht zu viel Zeit lassen. Denn die Fristen einer Kündigungsschutzklage müssen beim Vorgehen gegen Kündigungen auch in der Weihnachtszeit gewahrt werden.

Kündigungen vor Weihnachten - Warum erhalten so viele Menschen vor Weihnachten Kündigungen?

Der Grund für die gehäuften Kündigungen im Dezember ist nicht etwa eine sadistische Ader der Arbeitgeber, sondern es spielen vorm allem unternehmenspolitische, rechtliche, sowie finanzielle Aspekte eine Rolle.

Zunächst einmal ist in vielen Arbeitsverträgen festgehalten, dass zum Ende eines Quartals Kündigungen fristgerecht ausgesprochen werden können. Auch Ende Dezember stellt ein ganz normales Quartalsende und damit einen geeigneten Zeitpunkt für eine Kündigung dar.

Zudem finden zum Ende des Geschäftsjahres organisatorische und damit einhergehende personelle Umstrukturierungen in vielen Unternehmen statt. Finanzielle Beweggründe sind eine weitere Ursache von Kündigungen vor Weihnachten. Gibt es im Jahresbudget noch ungenutzte Mittel, dann ziehen viele Arbeitgeber eine eigentlich für das nächste Jahr geplante Entlassung vor, um noch eine Abfindung zahlen zu können.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man vor Weihnachten gekündigt wird?

Trotz der Weihnachtsfeiertage sollten Sie nicht einfach nur den Kopf in den Sand stecken und sich zurückziehen, wenn Sie gekündigt wurden. Kontaktieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens oder, wenn über die Feiertage niemand zu erreichen ist, stellen Sie alle Unterlagen, die Sie für Ihren ersten Beratungstermin benötigen, schon einmal zusammen.

Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag samt zusätzlichen Vereinbarungen, das Kündigungsschreiben, sowie die Unterlagen einer eventuell vorhandenen Rechtsschutzversicherung können Sie schon einmal zur Seite legen. Denn wollen Sie gegen die Kündigung mittels der sogenannten Kündigungsschutzklage vorgehen, dann haben Sie nur drei Wochen Zeit, um diese bei Gericht einzureichen.

Was passiert mit Sonderzahlungen, wenn vor Weihnachten die Kündigungen kommen?

Im Zusammenhang mit Kündigungen zu Weihnachten sind vor es allem die Fragen, ob leistungsbezogene Sonderzahlungen oder das Weihnachtsgeld behalten werden dürfen oder vom Arbeitgeber zurückgefordert werden können, welche die Arbeitsgerichte beschäftigen.

Nach ständiger Rechtsprechung müssen leistungsbezogene Boni oder Provisionen vom Arbeitnehmer nicht bei einer Kündigung vor Weihnachten zurückgezahlt werden. Das gilt selbst für den Fall, dass der Arbeitgeber selbst gekündigt hat. Anders kann die Rechtslage aber in Bezug auf Weihnachtsgeld beurteilt werden.

Unterschieden wird hier danach, ob das Weihnachtsgeld dem Arbeitnehmer für gute Leistungen oder zum Dank für seine Betriebstreue gezahlt wird. Im letzteren Fall kann der Arbeitgeber das Geld von seinem Angestellten zurückverlangen, wenn dieser gekündigt hat.

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