Prozesskostenhilfe & Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung und Folgesachen

Familienrecht

Prozesskostenhilfe & Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung und Folgesachen

Eine Scheidung ist ein tiefgreifendes emotionales Ereignis. Hinzu kommt, dass eine Scheidung mit Kosten verbunden ist. Das ist dann der Fall, wenn das Scheidungsverfahren lange dauert und ein Streit um Unterhalt und Vermögenswerte im Raum stehen. Eine Scheidung muss man sich daher auch leisten können. Hinzu kommt, dass Anwaltspflicht besteht und mitunter müssen kostspielige Sachverständige beigezogen werden. Wenn die Kosten die finanziellen Möglichkeiten überschreiten, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe - was ist das und worin liegt der Unterschied?

Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Leistung. Beantragen können sie alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die entweder ein zu geringes Einkommen haben oder wegen hoher Schulden finanzielle Unterstützung benötigen. Mit der Prozesskostenhilfe soll damit das Recht auf Chancengleichheit bei einer Scheidung gewährleistet werden. Seit dem 1.September 2009 wird die Prozesskostenhilfe im Familienrecht als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Wer bei einer Scheidung Prozesskostenhilfe erhält, muss weder die Kosten für das Gerichtsverfahren noch für den Rechtsanwalt tragen oder kann diese in zumutbaren Raten zurückzahlen.

Verfahrenskostenhilfe - das Wichtigste auf einen Blick

Bei einer Scheidung kann ein jeder Ehegatte Prozesskostenhilfe (auch Verfahrenskostenhilfe genannt) beantragen. Die Gründe für Prozesskostenhilfe sind entweder ein niedriges Einkommen oder hohe Schulden.

Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt, werden dem Antragsteller keine Gerichtskosten berechnet. Bei den Anwaltskosten wird differenziert, was wiederum von der Höhe des Einkommens abhängig ist. Je nach Einkommen werden bei der Prozesskostenhilfe entweder alle Anwaltskosten vom Staat übernommen oder sie werden verauslagt. Im zweiten Falle kann der Antragsteller die Anwaltskosten in Raten an den Staat zurückzahlen.

Wer Sozialhilfe oder Hartz 4 bezieht, muss in der Regel keine Kosten tragen. Hier werden durch die Prozesskostenhilfe sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten vom Staat übernommen.

Wer Prozesskostenhilfe beantragen möchte, muss dazu ein Formular ausfüllen.

Bei welcher Einkommenshöhe macht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe einen Sinn?

Ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht, hängt nicht vom Nettoeinkommen ab. Ausschlaggebend ist das sogenannte einzusetzende oder anrechnungsfähige Einkommen. Dazu werden vom Nettoeinkommen die monatlichen Fixkosten wie Miete und Mietnebenkosten, Kosten für Versicherung und zu bezahlenden Unterhalt, Kreditraten, Werbungskosten und andere Belastungen. Davon abgezogen werden Freibeträge. Hinzugerechnet werden Wohn- und Kindergeld sowie Unterhaltszahlungen, da sich dadurch das Einkommen erhöht.

Wer wegen einer Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragt, muss sich auch bestimmte Vermögenswerte auf sein Einkommen anrechnen lassen. Dazu gehören Geldvermögen über 2.000 Euro und Mieteinnahmen aus Immobilien. Lebensversicherungen müssen aufgelöst oder beliehen werden. Vermögen, das der Altersvorsorge dient, wird nicht herangezogen.

Wie hoch sind die Chancen auf Bewilligung einer Prozesskostenhilfe?

Bei einer Scheidung haben die Ehegatten besonders gute Chancen auf Genehmigung der Prozesskostenhilfe. In anderen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren wird die Prozesskostenhilfe weniger beansprucht und auch weniger oft bewilligt, da dort Rechtsschutzversicherungen für die Kosten aufkommen. Ein weiterer Grund ist die Notwendigkeit, ein Scheidungsverfahren zu ermöglichen. Außerdem ist bei einer Scheidung eine Anwaltspflicht vorgesehen.

Antrag stellen - wie geht das?

Wer wegen einer Scheidung finanzielle Hilfe benötigt, kann einfach den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Das Antragsformular wird als “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen” bekannt. Das Antragsformular sollte man gemeinsam mit dem Antrag auf Scheidung stellen.

5/5 - (82 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (82 votes)