Ablauf einer Scheidung: Schnell & unkompliziert

Familienrecht

Ablauf einer Scheidung: Schnell & unkompliziert

Eine Scheidung ist für die Partner immer eine emotionale und finanzielle Herausforderung. Daher ist es anzustreben, die Scheidung möglichst schnell voranzutreiben, um die Kosten und die emotionale Belastung so niedrig wie möglich zu halten. Der folgende Artikel klärt, wie eine Scheidung möglichst schnell und unproblematisch erreicht werden kann.

Einhaltung des Trennungsjahrs

Damit eine Scheidung schnell erfolgen kann, müssen die Partner ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett leben. Versöhnungsversuche innerhalb dieser Zeit unterbrechen die Zeit nicht, solange diese nicht länger als drei Monate andauern.

Eine Trennung kann auch innerhalb der Wohnung geschehen, solange jeder der Partner seinen abgegrenzten Bereich hat.

Damit der Zeitpunkt zum Abschluss des Trennungsjahres klar festgelegt ist, empfiehlt es sich einen Trennungsbrief aufzusetzen, indem der Zeitpunkt der Trennung festgelegt ist.

Der Scheidungsantrag

Damit der Ablauf einer Scheidung schnell erfolgen kann, sollte der Scheidungsantrag beim Familiengericht kurz vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Allerdings genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung die Zustimmung des anderen Partners.

Nach dem Antrag setzt das Gericht den Kostenvorschuss fest, den der Partner, der den Antrag eingereicht hat, so schnell wie möglich bezahlen sollte. Erst dann wird der Antrag dem anderen Partner zugestellt, der diesem dann zustimmen muss.

Der Versorgungsausgleich

Hat die Ehe kürzer als drei Jahre bestanden, dann wird ein Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften nur auf Antrag eines Partners durchgeführt. Ab einer Dauer der Ehe von mehr als drei Jahren, ist der Versorgungsausgleich Pflicht. Damit die Ehe schnell geschieden werden kann, sollten die Ehepartner das entsprechende Formular des Gerichts schnell ausfüllen und zurücksenden.

Der Gerichtstermin für die Scheidung

Zu dem Gerichtstermin werden beide Partner geladen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Fernbleiben eines Partners möglich, beispielsweise wenn der Partner im Ausland lebt und arbeitet und vom Erscheinen vor Gericht entbunden werden möchte.

Diese Willenserklärung bedarf in aller Regel einer notariellen Beurkundung.

Ablauf des Scheidungstermins beim Familiengericht

Ist die Scheidung einvernehmlich, geht der Termin sehr schnell. Die Ehepartner legen ihre Personalausweise vor und soweit vorhanden den Ehevertrag. Dann werden die Partner gebeten, das Vorliegen der Voraussetzungen, wie das Einhalten des Trennungsjahres, zu bestätigen.

Dann wird die Situation zum Versorgungsausgleich erklärt.

Damit die Scheidung ausgesprochen werden kann, erheben sich die Ehepartner.  Haben beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, dass Rechtsmittelverzicht erklärt wird. Damit ist die Scheidung dann sofort und schnell rechtskräftig geschieden. Ansonsten muss die einmonatige Rechtsmittelfrist berücksichtigt werden, bis die Rechtskraft der Scheidung eintritt. Am Ende der Verhandlung legt das Gericht dann noch den Verfahrenswert fest. Hiernach richten sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Anschließend haben die Parteien es geschafft und die Verhandlung wird beendet.

Die Partner können das Verfahren erheblich beschleunigen

Die Partner haben erheblichen Einfluss darauf, dass der Ablauf der Scheidung schnell und unproblematisch erfolgen kann. Hierzu empfiehlt es sich insbesondere den Kostenvorschuss schnell zu überweisen und die Formulare für den Versorgungsausgleich zügig zu bearbeiten. Damit die Scheidung schnell durchgeführt werden kann, ist eine einvernehmliche Scheidung jedoch die wichtigste Voraussetzung.

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