Trennung/ Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?

Familienrecht

Trennung/ Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?

Die Ehe ist aus Sicht der Eheleute gescheitert. Was passiert nun? Trennung oder Scheidung? Jeder Ehegatte versucht erst einmal auf eigenen Beinen zu stehen. Danach stellt sich jedoch schnell die Frage was mit der gemeinsamen Wohnung während der Trennung und der Scheidung genau passieren soll. Denn diese ist der bisherige Lebensmittelpunkt der Eheleute gewesen.

Unterscheidung zwischen Trennung und Scheidung

Zunächst muss unterschieden werden, ob Sie sich in der Phase der Trennung oder in der endgültigen Scheidung befinden.

Die gesetzliche Lage besagt, dass derjenige Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung bei einer Trennung ausziehen muss, der aufgrund seiner Lebensumstände weniger auf die Wohnung angewiesen ist oder von dem für den anderen Ehegatten durch seine Anwesenheit eine unzumutbare Belastung entsteht.

Das bedeutet im konkreten, dass der finanziell schwächere Ehegatte in der Wohnung verbleibt.

Gehen mit der Trennung Veränderungen bezüglich der gemeinsamen Wohnung einher?

Vorerst bleiben die Nutzungsverhältnisse an der Wohnung während einer Trennung für jeden Ehegatten bestehen. Das bedeutet, dass jeder dieselben Rechte innehat.
Bei einem Mietverhältnis bleiben weiterhin die Parteien im Mietvertrag, die diesen unterschrieben haben. Wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind, verlieren Sie diese Position ebenfalls nicht.

Die Beibehaltung dieser Rechtspositionen bedeutet, dass Sie weiterhin verpflichtet sind die Miete zu zahlen oder die gemeinsame Finanzierung der Wohnung weiterzutragen.

Die Scheidung bringt letztendlich mehr Klarheit in die Situation, denn es werden im Verfahren der Scheidung endgültige Entscheidungen getroffen.

Die gesetzliche Lage während der Trennung und Scheidung

§ 1361b Bürgerliches Gesetzbuch normiert die Nutzung der gemeinsamen Wohnung der Eheleute während des Getrenntlebens. Danach können grundsätzlich beide Ehegatten in der Wohnung verbleiben. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn der eine Ehegatte den anderen widerrechtlich oder vorsätzlich in jeglicher Hinsicht am Körper, der Gesundheit oder der Freiheit schädigt.

Mithilfe des § 1568a Bürgerliches Gesetzbuch wird während der Phase der Scheidung ein sogenannter Interessensausgleich geschaffen. Wenn häusliche Gewalt zwischen den Eheleuten im Raum steht, dann kann unter zur Hilfenahme des Gewaltschutzgesetzes das Ausziehen eines Ehegatten erlangt werden.

Ab welchem Zeitpunkt muss der andere Ehegatte ausziehen?

Ein Ehegatte muss aus der Wohnung ausziehen, wenn ein sogenannter Härtefall besteht oder es nicht nach dem Gesetz billig wäre. Dies ist dann zu bejahen, wenn es um Fälle der häuslichen Gewalt oder der Gefährdung des Kindeswohles geht.
Wenn diese Situation eingetreten ist, dann sollten Sie bei dem Familiengericht einen Antrag auf alleinige Nutzung der Wohnung stellen.

Ist ein Ehegatte freiwillig ausgezogen, dann kann er sein Recht auf Rückkehr verlieren, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach seinem Auszug wieder einzieht oder zumindest ausspricht, dass er dies in naher Zukunft tun wird.

Familiengerichte treffen während der Phase der Trennung meist nur vorläufige Entscheidungen. Diese werden spätestens während der Scheidung nochmals überdacht und gegebenenfalls korrigiert.

4.9/5 - (69 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

4.9/5 - (69 votes)