Schulden bei Scheidung: Was gilt es hierbei zu beachten?

Familienrecht

Schulden bei Scheidung: Was gilt es hierbei zu beachten?

Bei einer Trennung und einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie eventuelle Schulden der Eheleute nach der Scheidung verteilt werden bzw. wer dafür haftet. In diesem Zusammenhang muss als allererstes unterschieden werden, ob gemeinsame Schulden vorliegen oder einer der Ehepartner hierfür alleine verantwortlich ist, es also Alleinschulden eines Partners sind.

Der folgende Artikel erklärt die wichtigsten Fragen zum Thema Schulden nach der Scheidung.

Welche Schulden betreffen beide Ehepartner und was sind Alleinschulden

Oft kursiert die Meinung, dass in der normalen Ehe mit Zugewinngemeinschaft beide Partner für die in der Ehe abgeschlossenen Verträge gemeinsam haften. Allerdings hat dies nichts mit der Realität zu tun.

Zunächst einmal ist jeder der Ehepartner auch in der Ehe für seine Verträge selbst verantwortlich. Hat also nur einer der Partner einen Vertrag, wie Mietvertrag oder Kreditvertrag unterschrieben, haftet er auch alleine dafür nach einer Scheidung.

Nur wenn beide Partner den Vertrag zusammen unterschrieben haben, liegen bei Verbindlichkeiten aus dem Vertrag gemeinsame Schulden vor.

Wichtig für eine Unterscheidung ist daher in den meisten Fällen, wer im Vertrag steht.

Hiervon gibt es nur eine Ausnahme. Bei Verträgen, die der allgemeinen Lebensführung dienen, also zur Deckung des täglichen Bedarfs sind, wird auch der Partner Vertragspartner, der den Vertrag nicht unterschrieben hat.

Hierbei handelt es sich jedoch um Verträge mit geringen Kosten, wie beispielsweise der Lebensmitteleinkauf, Kleiderkauf oder die Stromkosten sowie die Gebäudeversicherung für ein gemeinsames Haus.

Was gilt bei Schulden eines der Partner allein?

Hier haftet allein der Partner, der den Vertrag abgeschlossen hat. Hat einer der Partner einen Kreditvertrag bei der Bank abgeschlossen und hat diesen alleine unterschrieben, kann der andere Partner nicht in Haftung genommen werden, wenn der Vertrag nicht weiter bedient wird.

Eine Beteiligung an den Raten kann der Partner nur dann fordern, wenn der aufgenommene Kredit ein gemeinsames Vorhaben finanziert hat, beispielsweise wenn beide Ehepartner gemeinsam ein Geschäft betreiben und einer der Partner hierfür einen Kredit aufgenommen hat.

Bei einer Scheidung kann der unterhaltspflichtige Teil sein Einkommen um den Betrag des Kredits kürzen, sofern der Kredit auch schon in der Ehe zu einem geringeren Einkommen geführt hat. Dabei darf ein Mindestunterhalt für Kinder aber nicht unterschritten werden.

Was gilt bei gemeinschaftlichen Schulden?

Hier kann der Gläubiger wählen, von welchem Partner der die geschuldete Summe einfordert. Grundsätzlich haften beide Partner für die komplette Summe. Wird beispielsweise die Miete für eine gemeinsame Wohnung geschuldet, kann der Vermieter vom bereits ausgezogenen Ehemann die komplette Summe einfordern.

Unterschieden hiervon muss der Ausgleichsanspruch der Eheleute nach der Scheidung untereinander. Hat einer der Partner die kompletten Mietschulden bezahlt, kann er hiervon vom anderen Partner die Hälfte zurückverlangen. Hier haftet jeder der Partner mit der Hälfte der Schulden.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn nur einer der Partner nach der Scheidung alleine einen Vorteil aus dem finanzierten Objekt hat. Ein Beispiel wäre ein Autokredit mit einem Auto, das alleine von einem der Partner nach der Scheidung weitergefahren wird. Dann hat auch dieser Partner alleine die Kreditraten zuzahlen, ohne einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen Partner zu haben.

Wer den Vertrag unterschreibt, der haftet

Für die Entscheidung, ob e sich um alleinige oder gemeinschaftliche Schulden handelt, reicht in der Regel schon ein Blick in den Vertrag. Hat nur einer der Partner unterschrieben haftet er allein, haben beide unterschrieben, haften sie gemeinschaftlich. Hiervon gibt es wenige Ausnahmen.

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