Familienrecht
Sorgerechtsvollmacht: Bedeutung, Nutzen & Vorteile
Nach einer Trennung und Scheidung gibt es oft Streitigkeiten um das Sorgerecht für die Kinder. In aller Regel wird die gemeinschaftliche Sorge angestrebt. Manchmal sind die Differenzen zwischen den Elternteilen jedoch so groß, dass dies nicht möglich ist. In solch einem Fall kommt auch die Sorgerechtsvollmacht ins Spiel. Der folgende Artikel erklärt den Begriff Sorgerechtsvollmacht und zeigt die wesentlichen Aspekte auf.
Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts
Das gemeinsame Sorgerecht ist für die Eltern und die gemeinsamen Kinder sicherlich die optimale Lösung. Diese Lösung bedingt jedoch eine Abstimmung und Kommunikation der Elternteile nach der Trennung.
Leider ist dies manchmal seitens der Eltern nicht mehr möglich oder erwünscht, beispielsweise durch verletzte Gefühle.
Dann leiden insbesondere die Kinder, da jede Entscheidung des anderen Elternteils bezüglich der Kinder blockiert wird.
In solch schweren Fällen ist es dringend empfehlenswert, die gemeinsame Sorge aufzuheben und über eine Sorgerechtsvollmacht nachzudenken.
Was ist die Sorgerechtsvollmacht?
Natürlich ist die Aufhebung der gemeinsamen Sorge ein starker Einschnitt in die Rechte der Eltern. Ein Familiengericht ist daher bemüht, den Einschnitt so gering wie möglich zu halten. Hier kann eine Sorgerechtsvollmacht helfen.
Mit der Sorgerechtsvollmacht muss die gemeinsame Sorge nicht aufgegeben werden. Ein Elternteil bevollmächtigt damit den anderen Elternteil, die elterliche Sorge alleine auszuüben. Dies macht gerade in solchen Situationen Sinn, wenn konfliktträchtige Dinge bezüglich der Kinder entschieden werden müssen, bei der bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile zustimmen müssten.
Mit einer Sorgerechtsvollmacht kann der bevollmächtigte Teil diese Dinge alleine zum Wohl der Kinder entscheiden.
Zu berücksichtigen ist, dass die Sorgerechtsvollmacht von dem anderen Elternteil jederzeit widerrufen werden kann.
Ist also davon auszugehen, dass der bevollmächtigende Elternteil ständig mit einem Widerruf drohen wird, ist diese Form nicht die richtige Lösung. Nachvollziehbarerweise wird auch hier ein gewisses Maß an Abstimmung und Verständnis benötigt.
Sorgerechtsvollmacht oder Entscheidung des Familiengerichts?
Die gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung ist der Normalfall. Erst in einem Verfahren zum Sorgerecht kann ein Elternteil die alleinige Sorge für die Kinder beantragen.
Kommt dann die Sorgerechtsvollmacht ins Spiel, wird ein Familiengericht sorgsam prüfen, ob damit dem Wohl des Kindes entsprochen wird. Oberstes Ziel ist es, dass die Kinder auch nach der Trennung so unbeschwert wie möglich aufwachsen können.
Ist eine Kommunikation zwischen den Elternteilen gar nicht mehr möglich, wird das Familiengericht ein alleiniges Sorgerecht für ein Elternteil bevorzugen. Können sich die Eltern zum Wohl der gemeinsamen Kinder auf ein gewisses Maß an Kommunikation abstimmen, ist die Sorgerechtsvollmacht eine gute Lösung.
Sorgerechtsvollmacht setzt Mitarbeit der Eltern voraus
Das gemeinsame Sorgerecht als Idealbild nach einer Trennung ist oft nicht umsetzbar, da die Eltern nicht mehr miteinander kommunizieren. Ist zumindest ein wenig Abstimmung zum Wohl der Kinder möglich, kommt die Sorgerechtsvollmacht ins Spiel. Geht auch dies nicht, bleibt nur eine gerichtliche Entscheidung zum alleinigen Sorgerecht.