Worauf müssen Sie bei der Steuer im Trennungsjahr achten

Familienrecht

Worauf müssen Sie bei der Steuer im Trennungsjahr achten

In der Ehe werden beide Partner zusammen veranlagt, was die Steuer betrifft. Das bedeutet, dass die Einkommen der Partner zusammengezählt werden und daraus die steuerliche Belastung errechnet wird. Diese Regelung nennt sich Ehegattensplitting und bringt erhebliche steuerliche Vorteile, wenn die Ehepartner deutlich unterschiedlich verdienen. Ob sich dieser Vorteil in der Steuer auch noch im Trennungsjahr nutzen lässt, verrät der folgende Artikel.

Steuer im Trennungsjahr

Die Regelung der Steuer im Trennungsjahr ist im Wesentlichen den Ehepartnern selbst überlassen und hat auch keinen Einfluss auf das Scheidungsverfahren selbst. Verdienen die Ehepartner ähnlich, werden Sie bereits in der Ehe die Steuerklassen IV wählen. Ist der Einkommensunterschied dagegen hoch, ist es für den Partner, der mehr verdient sinnvoll, die Steuerklasse III zu wählen, während der Partner, der weniger verdient, in der Steuer die Klasse V wählt. Diese Steuerklassen bleiben zunächst auch im Trennungsjahr so.

Eine Änderung wird nur vorgenommen, wenn beide Partner hiermit einverstanden sind und dies wünschen. In der Regel ist eine Änderung auch nicht sinnvoll, da dies zu einer höheren Belastung der Steuer führen würde. Der Partner, der weniger verdient, würde in Steuerklasse IV zwar gegenüber der Steuerklasse V ein höheres Nettoeinkommen erzielen, allerdings ist die steuerliche Belastung für den Partner, der mehr verdient, ungleichmäßig höher. Dies wäre letztlich auch für den Partner ungünstig, der weniger verdient, da er damit einen geringeren Anspruch auf Ehegattenunterhalt hätte.

Die Steuer nach dem Trennungsjahr

Das scheidungsrechtliche Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem sich die Partner trennen und dauert genau ein Kalenderjahr. Das steuerliche Trennungsjahr beginnt mit dem gleichen Tag, aber endet mit dem 31.12. des gleichen Jahres. Insofern ist es meist deutlich kürzer als das scheidungsrechtliche Trennungsjahr.

Die Partner sollten dem Finanzamt zeitnah mitteilen, dass sie sich getrennt haben und im nächsten Jahr in der Steuer neu eingestuft werden müssen. In der Regel führt dies im Jahr nach der Trennung zu einer Umstufung in der Steuer von der Klasse IV in die Klasse I. Der Partner, der Kinder betreut, kann die Klasse II wählen.

Für den Partner, der vorher in der Steuer in der Klasse III war, führt dies zu einer höheren Belastung, während der Partner, der vorher in der Steuer in der Klasse V war, eine Entlastung erfährt.

Finden die Partner im Trennungsjahr wieder zusammen und die Ehepartner wohnen wieder zusammen, kann das Ehegattensplitting auch im Jahr nach dem steuerlichen Trennungsjahr genutzt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Versöhnungsversuch scheitern sollte. Laut eines Urteils des Finanzgerichts Köln sollte der Versöhnungsversuch allerdings mindestens 4 Wochen dauern.

Wie sollten sich die Partner verhalten?

Die Steuer ist ein komplexes und weites Feld, so dass es am sinnvollsten ist, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, um unnötige Steuernachzahlungen bei der falschen Wahl der Steuerklasse zu vermeiden. Dies betrifft sowohl die Regelung der Steuer im Trennungsjahr wie auch in dem Jahr danach.

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