Trennung & Scheidung trotz Gefühlen

Familienrecht

Trennung & Scheidung trotz Gefühlen

Manchmal ist eine Beziehung am Ende, obwohl beide Partner sich nach wie vor lieben. Denn es gibt Differenzen und Probleme, die so groß sind, dass sie eine Beziehung trotz vorhandener Gefühle enden lassen. Solch eine Trennung, die hauptsächlich auf rationalen Überlegungen basiert, ist für alle Beteiligten eine schwierige Angelegenheit. Doch in welchen Fällen macht eine Trennung Sinn, obwohl noch große Gefühle im Spiel sind und welche Schwierigkeiten bringt sie mit sich?

Wenn Gefühle nicht reichen - Gründe für eine Trennung

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe dafür, sich für eine Trennung zu entscheiden, obwohl man den Ehemann oder die Ehefrau noch liebt. Eine Fernbeziehung, ständige Streitigkeiten oder eine Suchterkrankung einer der Partner, können eine Trennung bedingen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein Paar sich täglich wegen irgendwelcher Kleinigkeiten streitet oder in sexueller Hinsicht nicht mehr kompatibel ist. Vielleicht haben beide Partner sich aber auch nur einfach in unterschiedliche Richtungen entwickelt und haben keine gemeinsame Basis mehr. Dann ist es trotz noch vorhandener Liebe oft nicht einfach, eine Beziehung aufrecht zu erhalten.

Gefühle alleine sind dann nicht mehr für die Aufrechterhaltung einer Ehe ausreichend, wenn es beiden oder einem der Partner fast ausschließlich schlecht mit der Beziehung geht. Eine Trennung und dann die Scheidung ist dann die logische Konsequenz.

Eine Trennung trotz Gefühlen ist schwer

Anders als in dem Fall, dass keine Gefühle mehr zwischen den Partnern vorhanden sind, dauert es bei einer Trennung aus rationalen Gründen meist länger, bis sich einer der Partner zu einer endgültigen Entscheidung durchringen kann. Wer schon mal eine Entscheidung treffen musste, die sich gegen die eigenen Gefühle richtet weiß, wie schwer das fällt. Man hat Angst die Trennung eines Tages zu bereuen oder fürchtet sich davor, dem Partner dadurch Schmerz zuzufügen. Auch die Hoffnung, die Beziehung trotz der Schwierigkeiten langfristig auf die Reihe zu bekommen, hält viele Paare von einer endgültigen Trennung ab. Um den Absprung zu schaffen, sollten die Ex-Partner sich eine Weile nicht sehen, bis die stärksten Gefühle abgeklungen sind. Erst dann ist es möglich, die einstige Liebesbeziehung in eine Freundschaft zu verwandeln.

Eine Trennung, bei der beide Partner noch Gefühle haben, verlangt allen Beteiligten jede Menge ab. Die Einsicht, den Partner zu lieben und sich gerade von ihm zu trennen, fällt schwer. Doch manchmal ist eine Trennung langfristig für beide Partner das Beste. Auch oder gerade dann, wenn noch Gefühle im Spiel sind.

Ausnahmen vom Umgangsrecht

In bestimmten Fällen hat die erziehungsberechtigte Person das Recht, durch Kontaktverweigerung das Umgangsrecht zu beschränken oder gänzlich zu unterbinden, ohne mit Strafe bedroht zu werden. Dazu zählen zum Beispiel:

Körperliche Misshandlungen durch den anderen Elternteil

Verhaltensauffälligkeiten des Kindes – zeigt das Kind Verhaltensauffälligkeiten, die nach dem Besuch beim anderen Elternteil auftreten, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Auch ein betreuter Besuch ist als Lösung im Sinne des Kindes möglich. In solchen Fällen sollte immer das Gericht eingeschaltet werden.

Entführungsgefahr – liegt die Gefahr nahe, dass das Kind vom anderen Elternteil entführt werden soll, dann ist eine Kontaktverweigerung gerechtfertigt.

Ungerechtfertigte Kontaktverweigerung - so setzt man sein Recht durch

Fühlt sich der andere Elternteil durch die Kontaktverweigerung in seinem Umgangsrecht verletzt, kann er bei Gericht sein Umgangsrecht einklagen. Das Gericht kann in einem solchen Fall den Umgang der beiden Elternteile mit dem Kind verbindlich regeln und ist auch berechtigt, Anordnungen zu treffen. Regeln und Anordnungen werden mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft durchgesetzt.

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