Ist ein Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung möglich?

Familienrecht

Ist ein Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung möglich?

Wer sich in Deutschland scheiden lassen möchte, muss vorher ein Trennungsjahr durchlaufen, auf dass die Familiengerichte nur in besonderen Härtefällen verzichten. Manchmal ist es dabei für die Eheleute nicht möglich, eine räumliche Trennung zu gewährleisten. Hier können finanzielle oder beispielsweise auch persönliche Gründe eine Rolle spielen.

Dabei stellt sich die Frage, ob ein Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung möglich ist. Der folgende Artikel geht der Frage nach, ob bei gemeinsamer Wohnung eine Trennung rechtlich möglich ist und wie diese geregelt sein muss.

Was schreibt das BGB zum Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung

Hierzu muss erst einmal festgehalten werden, dass das BGB zur ordentlichen Scheidung ein Trennungsjahr fordert. Dies muss nach §1567 BGB aber nicht zwangsläufig mit einer räumlichen Trennung während des Scheidungsverfahrens einhergehen.

Der erste Absatz des Paragraphen beschreibt, dass die Trennung vollzogen wird, wenn eine häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und zumindest von einem der Partner nicht mehr gewünscht wird.

Der zweite Absatz beschreibt dann auch, dass eine häusliche Gemeinschaft nicht mehr existiert, wenn die Partner in gemeinsamer Wohnung getrennt leben.
Damit ist zunächst einmal klar, dass sich Trennungsjahr und das Nutzen gemeinsamer Wohnung nicht widersprechen und nach BGB grundsätzlich möglich sind.

Die Partner müssen jedoch in der Wohnung auch getrennt leben. Das bedeutet, dass sie innerhalb der Wohnung voneinander völlig unabhängig agieren und wirtschaften müssen.

Bekannt ist dies im Volksmund unter der “Trennung von Tisch und Bett”. Dabei bezieht sich der Tisch darauf, dass getrennt gewirtschaftet und eingekauft wird und das Bett darauf, dass keine sexuelle Beziehung mehr existiert.

Aufteilung der Räume beim Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung

Für das Familiengericht muss eine emotionale, finanzielle und räumliche Trennung nachgewiesen werden. Daher sollte die Wohnung soweit wie möglich aufgeteilt werden und die aufgeteilten Räume, sollte dem Partner alleine zur Verfügung stehen.

Jeder der Partner sollte auf jeden Fall über ein eigenes Schlafzimmer mit Bett verfügen.
Dies gilt natürlich nicht für die Küche und Bad, die beiden Partnern zur Verfügung stehen müssen. Hier können zeitliche Aufteilungen zur Nutzung sinnvoll sein.

Schwierig wird es, wenn gemeinsamer Aktivitäten, beispielsweise Ausflüge mit der Familie stattfinden, oder einer der Partner für den anderen einkauft. Solche Aktionen können schnell bewirken, dass das Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung vom Familiengericht nicht anerkannt wird.

Findet eine Kontrolle beim Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung statt?

Aufgrund der chronischen Überlastung der Gerichte findet eine Prüfung der wohnlichen Verhältnisse nur in sehr seltenen Fällen statt. Eine Garantie ist dies aber nicht.

So kommt es durchaus einmal vor, dass ein Familiengericht nach dem Nachweis verschiedener Konten zur Prüfung der finanziellen Unabhängigkeit fragt und den Antrag auf Scheidung ablehnt, wenn diese nicht vorliegen.

Es bedarf also keines persönlichen Besuchs, damit das Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung seitens des Familiengerichts nicht anerkannt wird.

Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung grundsätzlich möglich

Es ist kein Widerspruch, wenn das Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung verbracht wird. Die Ehepartner sollten diese Trennung jedoch ernsthaft durchführen und eine emotionale, finanzielle und räumliche Trennung schaffen.

Ist dies nicht der Fall, muss immer mit einer Ablehnung der Scheidung seitens des Familiengerichts gerechnet werden.

5/5 - (103 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (103 votes)