Scheidung: Der Ablauf im Scheidungsverfahren

Familienrecht

Scheidung: Der Ablauf im Scheidungsverfahren

Wie der Ablauf einer Scheidung in Deutschland aussieht, hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder um eine streitige Scheidung handelt. Im Vergleich zur einvernehmlichen Scheidung kann eine streitige Scheidung auch mehrere Jahre dauern und viel Geld kosten.

Scheidung frühzeitig einleiten

Wenn Ihnen bewusst wird, dass Sie sich kurz- oder langfristig von Ihrem Ehegatten scheiden lassen werden, dass sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufsuchen. Dieser kann Ihnen erläutern, wie der Ablauf eines Scheidungsverfahrens gestaltet werden kann und welche Unterlagen Sie jetzt schon zusammentragen können.

Streitigkeiten vermeiden mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Um das Scheidungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, können Verheiratete schon während des Trennungsjahres eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, um eventuell strittige Scheidungsfolgen außergerichtlich zu klären. Dabei können die Eheleute sich von einem Rechtsanwalt beraten und das Schriftstück anschließend notariell beurkunden lassen. Der Ablauf der Scheidung wird hierdurch nicht verzögert.

Einreichen des Scheidungsantrags durch Ihren Rechtsanwalt

Ist das Trennungsjahr abgelaufen, können Sie durch Ihren Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen lassen. Der hierbei anfallende Gerichtskostenvorschuss sollte umgehend beglichen werden, damit das Gericht schnellstmöglich mit seiner Arbeit beginnt und dem anderen Ehegatten der Scheidungsantrag so schnell wie möglich zugestellt werden kann. Sollten Sie finanzielle Probleme bezüglich der Zahlung haben, besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Der weitere Ablauf ist abhängig von den Eheleuten

Wie der weitere Ablauf des Scheidungsverfahrens ab jetzt verläuft, hängt maßgeblich vom Verhalten der Eheleute ab. Seitens des Gerichts wird zunächst ein Scheidungstermin anberaumt, Ladungen an die Noch-Eheleute verschickt und anschließend findet der Scheidungstermin vor Gericht statt.

Einvernehmliche Scheidungen, deren Einzelheiten gegebenenfalls sogar in einem Ehevertrag geregelt sind, können bereits in kurzer Zeit vollzogen werden. Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens kann jedoch auch in die Länge gezogen werden, wenn streitige Scheidungsfolgen vor Gericht ausgiebig verhandelt werden müssen. Vermeiden lässt sich dies, wenn sogenannte Scheidungsfolgesachen vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt werden.

Der Ablauf des Scheidungsverfahrens kann sich aber auch dadurch verzögern, wenn einer der Eheleute sich gar nicht scheiden lassen möchte. Im schlimmsten Fall kann die Scheidung so mehrere Jahre dauern. Ist bei beiden Eheleuten allerdings der Wille zur Einigung vorhanden, kann der Ablauf eines Scheidungsverfahrens an vielen Stellen positiv beeinflusst werden.

4.9/5 - (73 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

4.9/5 - (73 votes)