Was es beim Umgangsrecht zu beachten gilt?

Familienrecht

Umgangsrecht - Was gilt es zu beachten?

Nach einer Trennung und der anschließenden Scheidung hat der Partner, bei dem die Kinder nicht leben, nachvollziehbarerweise das Recht, weiter mit seinem Nachwuchs Kontakt zu haben. Dies wird als Besuchsrecht, oder weitergehend als Umgangsrecht mit zu vereinbarenden Besuchsregeln bezeichnet. Geregelt werden sollen nicht nur Besuche, sondern der vollständige Kontakt zu den Kindern. Da es keine gesetzliche Regelung zum Umgangsrecht gibt, kommt es hier sehr auf eine gute Abstimmung der ehemaligen Partner an.

Was geschieht, wenn die Partner sich nicht einigen können?

Der Partner, der die Kinder zurücklässt wünscht sich in aller Regel großzügige Besuchsregeln. Dies kann beispielsweise ein Besuch jedes zweite Wochenende, jeden zweiten Feiertag und die Hälfte der Ferien beinhalten. Schwierig wird es, wenn ein Partner den Streit innerhalb der Beziehung nutzt, um das Umgangsrecht und die Besuchsregeln zu torpedieren.

Gibt es Streit über das Umgangsrecht und die Besuchsregeln, wird zunächst das zuständige Jugendamt am Wohnort eingeschaltet, um hier zu vermitteln. Dieses kann Informationen geben und versuchen bei Gesprächen zwischen den streitenden Partnern zu unterstützen, um eine vernünftige Regelung zu treffen.

Funktioniert auch die Einschaltung des Jugendamts nicht, bleibt nur beim Familiengericht einen Antrag zu stellen, in dessen Bezirk das Kind lebt. Das Familiengericht wird zunächst die Stellungnahme des Jugendamts einholen und dann mit den Eltern sprechen. Helfen diese Gespräche nicht, muss innerhalb von 4 Wochen ein Gerichtstermin stattfinden, der das Umgangsrecht und die Besuchsregeln festlegt. Auch hier werden zunächst das Jugendamt und die Eltern angehört und bei Uneinigkeit auch die betroffenen Kinder.

Gibt es zumindest teilweise Einigkeit der Eltern über das Umgangsrecht und die Besuchsregeln werden diese Punkte berücksichtigt. Im Übrigen richtet sich die Entscheidung des Gerichts nach den stattgefundenen Gesprächen und zum Wohl der Kinder.

Was geschieht, wenn sich ein Partner nicht an die getroffenen Regeln hält?

Das Umgangsrecht mit den Kindern kann verletzt werden, wenn sich ein Partner nicht an die Besuchsregeln hält, die die Eltern selbst aufgestellt haben oder ein Gericht festgelegt hat. Auch hier gilt zunächst, dass die Eltern versuchen sollten, eine neue Regelung zu treffen. Klappt dies nicht oder es gibt Streit wird das Jugendamt eingeschaltet und sollte auch hier eine Vermittlung scheitern, wird das Familiengericht tätig. Sinn ist es hier eine Regelung zum Umgangsrecht und den Besuchsregeln für die Zukunft zu treffen.

Trifft das Gericht eine Regelung und wird diese verletzt, stehen dem Gericht noch Zwangsmittel zur Verfügung. Dies kann sogar bis zur Zwangshaft reichen. Denkbar wäre beispielsweise auch, dass eine Mutter dem Vater ein gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht verweigert.

Ein schwieriges Gebiet

Das Umgangsrecht und die Besuchsregeln bilden ein gehöriges Konfliktpotential zwischen den ehemaligen Partnern. Häufig gibt es Uneinigkeit und Streit, der über das Jugendamt oder sogar über das Familiengericht geklärt werden muss.

Sinnvoll ist es frühzeitig Besuchsregeln zu treffen, die umsetzbar sind und sich für den Notfall an einen spezialisierten Experten zu wenden.

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