Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter bei neuer Partnerschaft

Familienrecht

Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter bei neuer Partnerschaft

Trennt sich ein Paar nach einer langjährigen Beziehung, ist der Unterhaltsanspruch sehr oft ein streitiges Thema. War die Beziehung nichtehelich und es sind Kinder aus der Beziehung hervorgegangen, wird es noch schwieriger. Der Unterhaltsanspruch einer Mutter die bereits in einer neuen Partnerschaft lebt, ist Thema des folgenden Artikels.

Unterhaltsanspruch für die Mutter nach der Trennung

Im Normalfall hat die Frau, die sich um die Erziehung der Kinder nach der Trennung kümmert einen eigenen Unterhaltsanspruch, solange kleine Kinder bis zu einem Alter von 3 Jahren vorhanden sind.

Schwieriger wird es, wenn die Mutter bereits wieder in einer neuen Beziehung lebt. Dabei muss unterschieden werden, ob das Paar vor der Trennung verheiratet war oder nicht.

Die Ehe unterliegt nach Artikel 6 des Grundgesetzes einem besonderen Schutz. Damit einhergehen besondere steuerliche Vorteile und im Falle einer Trennung Ansprüche auf beispielsweise Versorgungsausgleich. Diese Vorteile bestehen für ein Paar nicht, dass nichtehelich zusammengelebt hat.

War das Paar verheiratet und die Mutter sucht sich nach der Trennung einen neuen Partner, riskiert sie damit ihren eigenen Unterhaltsanspruch. Nach §1579 Nr. BGB gilt, dass bei einer “verfestigten Lebensgemeinschaft” mit einem neuen Partner, die Zahlungspflicht des Vaters als grob unbillig abgelehnt werden kann. In diesem Fall verliert die Mutter ihren eigenen Unterhaltsanspruch.

War die Beziehung nichtehelich, gilt dies nicht. Dies entschied zumindest das Oberlandgerichts Frankfurt. Warum nicht, soll anhand des konkreten Falls gezeigt werden.

Konkreter Fall für Klage einer nichtehelichen Mutter in einer neuen Partnerschaft

Im vorliegenden Fall war die Beziehung nichtehelich und die Mutter lebte nach der Trennung mit einem neuen Partner zusammen. Daraufhin sah der Ex-Partner den Unterhaltsanspruch für zu hoch an und kürzte die Unterhaltszahlungen.

Er begründete dies auf der einen Seite mit einer wieder aufgenommenen Tätigkeit seiner Ex-Partnerin und auf der anderen Seite der Verwirkung vom Unterhaltsanspruch mit einer neuen Partnerschaft.

Die Mutter klagte daraufhin beim Amtsgericht und bekam nur teilweise Recht, weshalb sie weiter klagte und das Oberlandesgericht Frankfurt im konkreten Fall über den Unterhaltsanspruch zu entscheiden hatte.

Das OLG Frankfurt entschied, dass der Unterhaltsanspruch durch die neue Partnerschaft nicht verwirkt sei. Eine Beziehung, die nichtehelich wäre, ist eine Übertragbarkeit auf eine Ehe nicht möglich. Dies läge schon daran, dass die Ex-Partner, in einer Beziehung, die nichtehelich war, schlechter gestellt sind als in einer ehelichen Beziehung.

So steht dem Ex-Partner beispielsweise kein Anspruch auf eine anteilige Altersvorsorge zu und zur Übertragung von Rentenansprüchen.

Unterschiedliche Behandlung von nichtehelicher und ehelichem Unterhaltsanspruch bei neuer Partnerschaft

Die aktuelle Rechtsprechung sieht einen Unterschied in der Behandlung des Unterhaltsanspruchs der Mutter, je nachdem ob die Beziehung ehelich oder nichtehelich war. Allerdings lies das OLG Frankfurt eine Rechtsbeschwerde zu, so dass vielleicht bald der Bundegerichtshof ein endgültiges Urteil zu treffen hat.

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