Versorgungsausgleich: Was passiert bei einer Scheidung mit der Rente

Familienrecht

Versorgungsausgleich: Was passiert bei einer Scheidung mit der Rente

Wenn Sie die Scheidung Ihrer Ehe möchten, sind Sie gezwungen sich mit dem Thema Versorgungsausgleich auseinanderzusetzen. Dieser ist nichts anderes als die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsrechte. Damit geht es letztendlich um Ihre Rente. Wenn Sie verheiratet sind, dann teilen Sie alles auf. Lassen Sie sich hingegen scheiden, dann müssen Sie sich ihre eigenen Gedanken zur Rente machen.

Was bedeutet der Versorgungsausgleich genau?

Wenn Sie arbeiten, dann erwerben Sie dadurch Versorgungsansprüche für die Zeit der Rente. In einer Ehe werden dann Ihre Versorgungsrechte mit denen Ihres Ehegatten zu gleichen Teilen aufgelistet und beim Versorgungsausgleich halbiert. Damit soll dem durch den Versorgungsausgleich begünstigten Ehegatten ermöglicht werden, dass dieser sich nach der Scheidung eigenständig hinsichtlich der Rente versorgen kann.

Wer erwirbt durch den Versorgungsausgleich Vorteile für die Rente?

Der Versorgungsausgleich soll demjenigen Ehegatten zu Gute kommen, der während der Ehe weniger Versorgungsrechte für die Zeit der Rente erworben hat als sein Ehepartner. Damit wird der benachteiligte Ehegatte durch den Versorgungsausgleich bezüglich der Ansprüche der Rente besser gestellt.

Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung der sogenannten Hausfrauenehe Gerechtigkeit zukommen lassen, da meist der Ehefrau die Aufgabe der Versorgung des gemeinsamen Kindes und die Organisation des Haushaltes zugeteilt worden ist. Damit verzichtete sie auf ein eigenes Einkommen und folglich wirkte sich das negativ auf ihre Rente aus. Ebenfalls profitieren die Ehegatten, die nicht vollberufstätig sind und somit nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Dieses Privileg kommt nur Verheirateten zu. Paare, die nicht in einer Ehe leben, genießen diese Vorteile somit nicht.

Wann tritt der Versorgungsausgleich ein?

Der Versorgungsausgleich erfolgt in Verbindung mit der Scheidung. Wenn Sie also den Scheidungsantrag einreichen, dann fordert das Familiengericht alle notwendigen Unterlagen und Auskünfte ein, um die Ansprüche der Rente aufteilen zu können. Dabei ist es von Bedeutung, dass alle Versorgungsträger genannt werden. Erst dann können alle relevanten Anrechte zusammengerechnet werden. Derjenige Ehegatte, der weniger Versorgungsrechte gesammelt hat, erhält die Hälfte der Differenz.

Wann erfolgt kein Versorgungsausgleich?

Ein Versorgungsausgleich findet nur unter bestimmten Voraussetzungen statt.

Dauert die Ehe zum einen weniger als drei Jahre an, kommt es grundsätzlich zu keinem Versorgungsausgleich. Stellt ein Ehegatte jedoch einen Antrag, dann findet ein solcher Ausgleich doch noch statt.

Zum anderen kann darauf verzichtet werden, wenn es zwischen den Eheleuten bei der Höhe der Versorgungsrechte zu keinem nennenswerten Unterschied kommt oder schließlich ein Härtefall vorliegt. Dies kommt aber nur in Betracht, wenn ein Ehegatte seine Unterhaltspflicht in groben Maße verletzt.

Welcher Zeitraum ist für den Versorgungsausgleich relevant?

Der Versorgungsausgleich umfasst grundsätzlich die Dauer einer Ehe. Es werden ab dem ersten Monat der Ehe die Versorgungsrechte der Eheleute gezählt. Der Zeitraum für den Versorgungsausgleich endet mit dem Monat, der dem Monat der Zustellung des Antrags der Scheidung vorangeht. Alle anderen Versorgungsrechte, die vor der Ehe und nach der Scheidung einhergehen, sind für die Aufteilung der Ansprüche der Rente nicht von Bedeutung.

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