Sorgerecht: Wann die Unterschrift beider Eltern benötigt wird

Familienrecht

Sorgerecht: Wann die Unterschrift beider Eltern benötigt wird

Eine Trennung ist für alle Beteiligten eine einschneidende Angelegenheit. Sind in der Ehe Kinder entstanden, geht es darum, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommen soll. Die Regel dabei ist, dass beide Eltern zu gleichen Teilen sorgeberechtigt sind.

Aber auch hier stellt sich die Frage, welche Entscheidungen ein Elternteil allein für das Kind treffen kann und bei welchen er zwingend seinen ehemaligen Partner mit einbinden muss und dessen Unterschrift nötig ist.

Der folgende Artikel klärt darüber auf, wann zwingend eine Unterschrift beider Partner nötig ist und bei welchen Formalitäten darauf verzichtet werden kann.

Entscheidungen von erheblicher Relevanz oder normale Routine

Das Sorgerecht unterscheidet bei der gemeinsamen Sorge zwischen Entscheidungen für das Kind aus einer täglichen Routine und Entscheidungen von erheblicher Tragweite für das Leben des Kindes. Dabei genügt bei der alltäglichen Routine die Unterschrift oder das Einverständnis eines der Partner, bei Entscheidung mit großer Tragweite muss immer die Unterschrift beider Partner vorliegen.

Eine Trennung dieser beiden Fälle ist nicht klar gesetzlich geregelt, so dass eine Entscheidung darüber immer der Betrachtung des Einzelfalls bedarf.

Entscheidungen aus der Alltagsroutine für die eine Unterschrift erforderlich ist, können beispielsweise sein: Unterschrift auf einer Klassenarbeit oder dem Zeugnis, Untersuchungen beim Arzt, der Besuch eines Schulausflugs oder ein nachmittäglicher Besuch bei einem Freund. In diesem Fall muss der andere Partner nicht mit Unterschrift zustimmen, um seinen Anteil am Sorgerecht auszuschöpfen.

Entscheidungen von erheblicher Tragweite können sein: Anmeldung für die Schule, größere ärztliche Eingriffe oder Operationen, ein längerer Auslandsurlaub, Bankgeschäfte für das Kind. In solchen Fällen sollte immer die Unterschrift beider Partner vorliegen, damit dass gemeinsame Sorgerecht ausgeschöpft wird.

Was bei getrenntlebenden Eltern

Manchmal ist es schwierig den anderen Partner zu erreichen, da er weiter weggezogen ist, Gerade in schulischen Angelegenheiten kann dies problematisch und stressig werden, wenn Anmeldungen bei einer neuen Schule der Unterschrift beider Partner bedürfen. Hier macht eine Vollmacht des anderen Partners Sinn, um Stress zu vermeiden.

Allerdings sollte eine weite Entfernung beider Partner nicht als Freibrief für Alleingänge eines Partners gesehen werden. Auch in solchen Situationen darf nicht auf eine zweite Unterschrift verzichtet werden. In ganz schwierigen Fällen kann ein Elternteil beim Familiengericht das Ruhen vom Sorgerecht für einen der Partner beantragen. Das setzt allerdings voraus, dass es ein konkretes und dauerhaftes Hindernis gibt, den anderen Partner in Entscheidungen einzubeziehen und dessen Unterschrift einzuholen.

Wenn es Streit gibt

Gibt es Streit darüber, was eine Entscheidung von alltäglicher Bedeutung und von erheblicher Bedeutung ist, muss die Angelegenheit im schlimmsten Fall vom Familiengericht geklärt werden. Die Richter des Familiengerichts beurteilen dann die Situation im konkreten Fall zum Wohle des Kindes.

Im Zweifel lieber eine Unterschrift von beiden Partnern

Das gemeinsame Sorgerecht definiert nicht klar, was Entscheidungen des täglichen Lebens für das Kind sind und Entscheidung von erheblicher Tragweite. Im Zweifel und um Streit zu vermeiden sollte daher der andere Partner in die Entscheidung miteinbezogen werden und eine Unterschrift beider Partner vorliegen.

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