Was ist ein Verfahrensbeistand und welche Aufgabe hat dieser?

Familienrecht

Was ist ein Verfahrensbeistand und welche Aufgabe hat dieser?

Der Verfahrensbeistand muss vom Rechtsbeistand, einem Rechtsanwalt, unterschieden werden. Verfahrensbeistände werden in umgangs- und sorgerechtlichen Streitigkeiten bestellt und Kindern beiseite gestellt. Der Verfahrensbeistand vertritt dabei ausschließlich die Interessen der Kinder. Um diese durchzusetzen, kann er auch Rechtsmittel erheben.

Irrtümer und andere Denkfehler

In breiten Teilen der Bevölkerung herrscht die falsche Vorstellung, dass Kinder ab einem bestimmten Alter selbst entscheiden können, bei welchem Elternteil sie leben möchten, wer sie vertreten soll und ob sie mit dem anderen Elternteil Umgang haben wollen oder nicht. Bei allen Streitigkeiten, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht der Kinder betreffen, entscheidet das Gericht alleine. Als Grundlage dient das Kindeswohl. Das Kind wird dazu vom Gericht grundsätzlich gehört. Darauf kann aber in bestimmten Situationen verzichtet werden. Das ist dann der Fall, wenn das Kind einer hohen psychologischen Belastung ausgesetzt wäre.

Der Kindeswille ist für das Gericht nicht bindend. Die Aussagen des Kindes unterliegen der freien Beweiswürdigung. Dabei spielt das Alter des Kindes eine entscheidende Rolle. Besonders bei sehr jungen Kindern, die noch keinen festen Willen haben, kommt dem Verfahrensbeistand hohe Bedeutung zu. Bei älteren Kindern mit festem Willen und der Fähigkeit, die Bedeutung des Gerichtsverfahrens zu erkennen, wird dem Kindeswillen mehr Wert beigemessen. Das Gericht entscheidet dazu von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Kinder ab dem 14. Lebensjahr bei Verfahren über Sorge- und Umgangsrecht eine gewichtigere Stimme haben.

Experten und Fachanwälte des Familienrechts raten Eltern dazu, mit dem Verfahrensbeistand zu kooperieren. Bei derartigen Verfahren vor dem Familiengericht geht es immer um das Kindeswohl. Der Verfahrensbeistand ist auch keine neutrale Person, sondern Partei mit Rechten.

Der Verfahrensbeistand und seine Bestellung

Bestellt wird der Verfahrensbeistand vom Gericht. Seine Aufgabe besteht darin, die Interessen im Sinne des Kindeswohls zu wahren und notfalls durchzusetzen. Dazu ist der Verfahrensbeistand auch formeller Verfahrensbeteiligter. Als solcher kann er gegen die Entscheidungen des Gerichts Beschwerden erheben.

Die Eltern des Kindes haben bei der Bestellung eines Verfahrensbeistandes keine Mitspracherechte. Ihnen stehen auch keine Rechtsmittel zur Verfügung, um dessen Bestellung zu verhindern. Auch gegen die Person, die als Verfahrensbeistand ausgewählt wird, besteht für die Eltern keine Möglichkeit Einspruch zu erheben. Auch das Einschreiten des Jugendamtes hat auf die Bestellung des Verfahrensbeistandes keinen Einfluss.

Das sind die Aufgaben eines Verfahrensbeistands

Der Verfahrensbeistand wird bestellt, um die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zu sichern. Eine große Herausforderung ist, die Interessen des Kindes festzustellen. Dabei werden die Vorstellungen des Kindes erörtert, ob diese authentisch sind oder durch die Eltern beeinflusst wurden. Dazu führt der Verfahrensbeistand Gespräche mit dem Kind und den Eltern. Weitere Personen können befragt werden, sofern dies notwendig ist.

5/5 - (85 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (85 votes)