Volljährige Kinder und deren Unterhaltsansprüche

Familienrecht

Volljährige Kinder und deren Unterhaltsansprüche - Wie lange müssen Eltern zahlen?

Mit der Volljährigkeit ändert sich für Kinder in rechtlicher Hinsicht viel. Sie können Verträge aller Art alleine abschließen, besitzen das volle Wahlrecht und dürfen ohne Begleitung Auto fahren. Doch in finanziellen Angelegenheiten sind viele volljährige Kinder weiterhin auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Aber welche Unterhaltsansprüche haben volljährige Kinder eigentlich und wann enden diese?

Unterhaltsansprüche enden nicht automatisch mit Volljährigkeit

Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihre schulische und berufliche Ausbildung von ihren Eltern finanziert wird. Dieser Grundsatz ist in § 1610 Abs. 2 BGB verankert. Zusätzlich müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass die volljährigen Sprösslinge ihren Lebensbedarf decken können. Die Unterhaltsansprüche enden erst dann, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und sein eigenes Geld verdient. Beendet das Kind seine Ausbildung oder sein Studium nicht in angemessener Zeit oder bleibt untätig, können die Unterhaltsansprüche entfallen.

Besteht auch ein Unterhaltsanspruch, wenn nach einer Ausbildung noch ein Studium absolviert wird?

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Eltern ihre volljährigen Kinder auch dann noch finanziell unterstützen, wenn diese bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und anschließend ein Studium aufnehmen. Damit der Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht, muss das Studium in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre stehen und außerdem in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausbildung begonnen werden. Wie weit der inhaltliche und zeitliche Zusammenhang gefasst werden, muss je nach Einzelfall entschieden werden.

In welcher Höhe haben volljährige Kinder Unterhaltsansprüche?

Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts für volljährige Kinder ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Sobald ein Kind volljährig ist, werden aber das Kindergeld in voller Höhe, sowie etwaige BaföG Leistungen gegenüber den Unterhaltsleistungen angerechnet und mindern diese dadurch.

Die Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich von beiden Elternteilen zu erbringen, allerdings nicht unbedingt in gleicher Höhe. Wer, die Unterhaltsansprüche in welcher Höhe zu erbringen hat, hängt von der Höhe des eigenen Einkommens ab. Jedes Elternteil kommt anteilig in Höhe seines Einkommens abzüglich des gesetzlich zugesicherten Selbstbehalts für das oder die volljährigen Kinder auf.

Haben volljährige Kinder auch während einer Weltreise oder eines freiwilligen sozialen Jahres Unterhaltsansprüche?

Manches volljährige Kind zieht es nach dem Schulabschluss erst mal in die weite Welt hinaus. Doch haben volljährige Kinder auch während einer Weltreise oder während eines freiwilligen sozialen Jahres Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern? Dient das freiwillige soziale Jahr der beruflichen Orientierung oder gar der Vorbereitung auf ein Studium, sind Unterhaltsansprüche durchaus denkbar. Während einer Weltreise ist die Rechtslage allerdings meist eine andere und die Kinder haben keinen Anspruch auf Unterhalt. Unterhaltsansprüche können aber nach Ende der Weltreise entstehen, wenn das volljährige Kind anschließend ein Studium oder eine Ausbildung beginnt.

Unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch die meisten Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen, wenn diese durch die Welt reisen.

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