Irrtümer zum Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Die zehn größten Irrtümer zum Arbeitsrecht

Es gibt viele Fragen und auch Irrtümer rund um das Arbeitsrecht – nicht nur bei den Angestellten, auch bei den Arbeitgebern und Vorgesetzten. Zehn dieser Irrtümer werden hier aufgeklärt. Lassen Sie sich überraschen!

1. Das Vorstellungsgespräch

Hier gilt im Arbeitsrecht eine klare Regelung: Sie müssen nur die Fragen wahrheitsgemäß beantworten, die sich auf Ihren beruflichen Werdegang und Ihre fachlichen Qualifikationen beziehen. Alle anderen Fragen müssen nur beantwortet werden, sofern sie für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Bestimmte Berufe im Sicherheitsbereich verlangen z.B. ein einwandfreies Führungszeugnis. In anderen Fällen brauchen Sie die Antwort nicht zu verweigern. Sie dürfen lügen. Das Arbeitsrecht hat hier also dem Fragerecht des Arbeitgebers klare Grenzen gesetzt.

2. Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich erfolgen

Im Arbeitsrecht greifen in diesem Bereich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort ist geregelt, dass Verträge auch mündlich (auch bekannt als “per Handschlag”) geschlossen werden können. Das gilt auch für Arbeitsverträge. Eine Ausnahme macht das Arbeitsrecht allerdings bei befristeten Verträgen. Hier müssen die Dauer und die Gründe der Befristung schriftlich festgehalten werden.

3. Eine Kündigung kann mündlich erfolgen

Kann im Arbeitsrecht ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

4. Die fristlose Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit gilt im Arbeitsrecht das Recht des Arbeitgebers auf Kündigung ohne besonderen Grund. Aber auch während der Probezeit ist der Arbeitgeber an Fristen gebunden. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist regelmäßig zwei Wochen und darf ohne tarifvertragliche Ausnahmen auch nicht verkürzt werden.

5. Vor einer Kündigung müssen immer erst drei Abmahnungen erfolgen

Im Arbeitsrecht ist geregelt, dass bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z.B. Diebstahl am Arbeitsplatz) auch ohne jede Abmahnung fristlos gekündigt werden darf. In anderen Fällen (z.B. regelmäßiges Verspäten) sieht das Arbeitsrecht vor, dass wenigstens einmal abgemahnt worden sein muss. Ein weiterer Pflichtverstoß kann dann eine Kündigung rechtfertigen.

6. Kündigungsschutz während der Krankschreibung

Ein gesetzliches Kündigungsverbot während einer Erkrankung ist arbeitsrechtlich nicht vorgesehen. Im Gegenteil räumt das Arbeitsrecht dem Arbeitgeber sogar das Recht einer “krankheitsbedingten Kündigung” ein, wenn durch eine längerfristige Erkrankung ein wirtschaftlicher Schaden für den Arbeitgeber entsteht.

7. Surfen im Internet ist immer erlaubt

Auch wenn Sie beruflich einen Computer nutzen, gilt im Arbeitsrecht, dass der Arbeitgeber einer privaten Nutzung ausdrücklich zustimmen muss. Das Arbeitsrecht sieht sogar vor, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung aussprechen darf, wenn Sie während der Arbeitszeit privat surfen.

8. Zu Überstunden ist man verpflichtet

Im Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer zur Ableistung seiner Arbeitszeit verpflichtet. Der Arbeitgeber muss ein dringendes betriebliches Interesse nachweisen, wenn er den Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten will. Aber auch in diesem Fall sieht das Arbeitsrecht eine Abwägung von Interessen des Arbeitgebers gegenüber denen des Arbeitnehmers vor.

9. Ein Minijob ist keine richtige Arbeit

Arbeitsrechtlich ist ein Minijob nur hinsichtlich der Arbeitszeit und des begrenzten Verdienstes als geringfügig anzusehen. In allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen ist ein Minijob ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.

10. Wegen höherer Gewalt darf man auch zu Hause bleiben

Hier regelt das Arbeitsrecht, dass der Arbeitnehmer das Wegrisiko zu tragen hat. Auch bei sehr widrigen Umständen muss sich der Arbeitnehmer auf den Weg zur Arbeit machen und auch im Vorfeld schon alles unternehmen, damit er pünktlich seine Arbeit aufnehmen kann. Sonst kann arbeitsrechtlich eine Gehaltskürzung oder auch bei Wiederholungen eine Kündigung ausgesprochen werden.

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