Was ändert sich bei Unterhalt und Sorgerecht nach dem 18. Geburtstag?

Familienrecht

Von Unterhalt bis Sorgerecht: Was ändert sich nach dem 18. Geburtstag

Der 18. Geburtstag ist nicht mit den anderen Geburtstagen vergleichbar. Schließlich beginnt an diesem Tag für jeden jungen Menschen in Deutschland ein neuer Lebensabschnitt. Und der bringt einige Veränderungen mit sich. Die betreffen auch die Lebensbereiche anderer Personen. Eine der Veränderungen ist, dass man mit dem 18.Geburtstag volljährig ist. Doch was bedeutet das?

Endlich volljährig - frei und verantwortlich

Für den Gesetzgeber bedeutet der 18.Geburtstag, dass man ab diesem Tag grundsätzlich voll geschäftsfähig ist. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel eine geistige Beeinträchtigung. Ab dem 18.Geburtstag kann man daher verbindlich Verträge unterschreiben. Diese muss man dann aber auch erfüllen. Der Vertragspartner kann dazu auf Erfüllung klagen. Daher sollte man ab dem 18.Geburtstag vorsichtig sein, wenn man eine verbindliche Zusage macht oder ein Schriftstück unterschreibt.

Es gibt aber noch weitere Veränderungen, und für die braucht es keinen Vertrag. Die treten automatisch per Gesetz ein. Ein Beispiel dafür sind das Sorgerecht und der Unterhalt.

Der 18. Geburtstag ändert viel - das betrifft vor allem Sorgerecht und Unterhalt

Wie bereits erwähnt, treten mit dem 18. Geburtstag manche Rechtsfolgen automatisch ein, ob man das nun möchte oder nicht. Diese Rechtsfolgen betreffen die Person, die 18 Jahre geworden ist und auch andere Menschen. Deutlich wird das am Sorgerecht und beim Unterhalt.

Bis zum 18. Geburtstag verwaltet der betreuende Elternteil den Unterhalt, dem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Der andere Elternteil bezahlt den Unterhalt. Der betreuende Elternteil übernimmt dabei eine Funktion ähnlich einem Treuhänder. Das minderjährige Kind bekommt das Geld nicht und hat auch keinen Anspruch auf Auszahlung. Ab dem 18. Geburtstag ist das anders. Das nunmehr volljährige Kind kann verlangen, dass ihm der Unterhalt direkt auf sein Konto überwiesen wird, wo es zu seiner freien Verfügung steht.

Sorgerecht und Unterhalt erlöschen mit der Volljährigkeit

Änderungen treten auch für den Elternteil ein, der bisher keinen Unterhalt leisten musste, da er das Sorgerecht innehatte und seinen Teil durch die Betreuung leistete. Der 18.Geburtstag bedeutet, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist und das Sorgerecht damit erlischt. Grundsätzlich erlischt damit auch der Anspruch auf Unterhalt. Der kann jedoch verlängert werden, bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Das kann eine Lehre oder ein Studium an der Universität sein.

Hat das volljährige Kind wegen einer laufenden Ausbildung noch Anspruch auf Unterhalt, so sind ab dem 18. Geburtstag beide Elternteile zur Zahlung verpflichtet. Somit muss auch der Elternteil Unterhalt bezahlen, der bisher davon befreit war, weil ihm das Sorgerecht zugesprochen worden war und dieser seinen Teil durch die Betreuung leistete.

Unterhalt - wie lange müssen die Eltern bezahlen?

Will ein Kind nach abgeschlossener Banklehre noch BWL studieren, dann müssen die Eltern Unterhalt bezahlen, da zwischen den beiden Ausbildungen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Eigene Einkünfte muss sich das Kind anrechnen lassen.

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