Arbeitsrecht
Abwicklungsvertrag vs. Aufhebungsvertrag: Was ist der Unterschied?
Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedenen Wegen beendet werden. Dabei gibt es die einseitige Möglichkeit, wenn beispielsweise der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen kündigen muss, oder der Arbeitnehmer kündigt, weil er einen neuen, attraktiven Job gefunden hat. Es gibt aber auch die beidseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag.
Der folgende Artikel klärt über die wesentlichen Unterschiede zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag auf und zeigt, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Bei einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, an welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll. Geregelt wird auch, welche Abfindung der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält. Eine eigentliche Kündigung wird mit dem Aufhebungsvertrag umgangen.
Damit einhergehend entfällt ein eventueller Kündigungsschutz, auch wenn der Arbeitnehmer einen besonderen Schutz genießt, beispielsweise durch eine Schwerbehinderung oder Schwangerschaft. Auch gesonderte Kündigungsfristen müssen nicht beachtet werden.
Der Aufhebungsvertrag kann zusätzliche Regelungen zum Arbeitszeugnis oder der Urlaubsregelung enthalten. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf der Aufhebungsvertrag der Schriftform.
Was ist ein Abwicklungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag enthält zwei wesentliche Regelungen. Die Erste ist, dass sich der Arbeitnehmer dazu bereit erklärt, die Kündigung des Arbeitgebers anzunehmen und dagegen keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Zweite regelt die Abfindung, die der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält.
Darüber hinaus kann der Abwicklungsvertrag Regelungen über die Freistellung bis zum Kündigungszeitpunkt enthalten, das Arbeitszeugnis, Abgeltung von entgangenem Urlaub und so weiter.
Der Abwicklungsvertrag unterliegt keinen formalen Anforderungen durch das Gesetz. Er kann auch mündlich oder per E-Mail getroffen werden.
Worin liegen die Unterschiede zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag?
Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der Aufhebungsvertrag eine Kündigung umgeht, da er selbst eine solche darstellt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden sich gemeinsam zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Abwicklungsvertrag auf der anderen Seite regelt nur die Einzelheiten zu einer ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers und stellt nicht selbst eine Kündigung dar.
Der Abwicklungsauftrag hat für den Arbeitnehmer den großen Vorteil, dass er keine Einschränkungen beim Bezug von Arbeitslosengeld befürchten muss. Da der Arbeitgeber gekündigt hat, wird keine Sperrzeit verhängt. Wichtig ist hier nur, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Da beim Aufhebungsvertrag eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet, wird dieser Vertrag von der Agentur für Arbeit wie eine freiwillige Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers betrachtet. Hiermit kann eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen des Arbeitslosengeldes durch die Agentur für Arbeit verhängt werden.
Für den Arbeitgeber hat der Abwicklungsvertrag den Nachteil, dass ein Betriebsrat der Kündigung zustimmen muss, sofern dieser im Unternehmen vorhanden ist. Außerdem sind weitere Bedingungen und Vorschriften zu beachten, wie besondere Kündigungsfristen beispielsweise für Schwerbehinderte oder Schwangere. Daher bevorzugen viele Arbeitgeber eher den Aufhebungsvertrag, wegen der unkomplizierteren Ausgestaltung.
Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag - Was ist besser?
Wie dargestellt haben beide ihre Vor- und Nachteile. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich vor Abschluss von einem Aufhebungsvertrag oder einem Abwicklungsvertrag über die weitreichenden Folgen informieren und dabei im Zweifel immer den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen.