Scheidungsunterlagen: Welche Dokumente sind für die Scheidung nötig

Familienrecht

Scheidungsunterlagen: Welche Dokumente sind für die Scheidung nötig

Mit der Ehe gehen die Partner eine vertragliche Vereinbarung ein. Diese ehevertragliche Gemeinschaft kann beim Scheitern der Ehe nur ein Richter wieder aufheben, indem er die Scheidung ausspricht. Dazu muss ein Ehepartner vorher beim Familiengericht die Scheidung beantragen. Welche Dokumente im Ablauf der Scheidung jeweils nötig sind, erklärt der folgende Artikel.

Dokumente für das Einreichen der Scheidung

Zunächst muss klar sein, dass es einen Anwaltszwang vor dem Familiengericht gibt. Einer der Ehepartner muss also einen Anwalt beauftragen. Dieser benötigt eine Vollmacht, um den Scheidungsantrag einreichen zu können. Als Dokumente sind dem Antrag auf Scheidung die Kopie der Heiratsurkunde der beiden Ehepartner und die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder beizufügen. Diese Dokumente befinden sich im Stammbuch der Familie.

Zu diesem Zeitpunkt reicht dem Anwalt für das Einreichen der Scheidung auch eine Kopie der jeweiligen Dokumente. Das Original wird erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht benötigt.

Sind sich beide Ehepartner einig ist der einfachste und kostengünstigste Weg, die Scheidung Online zu beantragen. In diesem Fall genügt es, per E-Mail oder telefonisch mit dem Anwalt in Kontakt zu treten und die Dokumente für die Beantragung Online zu übermitteln. Der Anwalt wird dann den Antrag mit den nötigen Unterlagen beim Familiengericht einreichen.

Dokumente im weiteren Scheidungsverfahren

Der weitere Verlauf des Scheidungsverfahrens hängt im Wesentlichen davon ab, wie der andere Ehepartner auf den Scheidungsantrag reagiert. Ist er einverstanden, geht das Verfahren seinen Gang und die Scheidung erfolgt einvernehmlich. Stellt er Gegenanträge oder beanstandet den Antrag, verzögert und verteuert sich das Verfahren. Die Scheidung erfolgt dann streitig.

Sind sich die Partner einig und der Gerichtskostenvorschuss ist beglichen, erfolgt als nächstes die Ladung zu einer mündlichen Verhandlung. Bei dieser Verhandlung müssen die Ehepartner als Dokumente das Original des Stammbuchs der Familie mit der Eheurkunde und den Geburtsurkunden der Kinder vorlegen sowie Ihre Personalausweise.

Sinnvoll ist es im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, um den Aufwand und die Kosten vor Gericht so gering wie möglich zu halten. Ist diese vorhanden, wird vor dem Familiengericht eine beglaubigte Kopie der Scheidungsfolgenvereinbarung benötigt.

Ist alles geklärt, ergeht vom Familiengericht der Scheidungsbeschluss, der nach einer Frist von 6 Wochen, den Eheleute zugeht. Diese sind damit rechtskräftig geschieden.

Eine Scheidung benötigt wenige Dokumente

Um eine Ehe scheiden lassen werden wenige Dokumente benötigt. Im Allgemeinen reicht der Antrag auf Scheidung, die Heiratsurkunde oder das Stammbuch der Familie, und die Ausweise der Ehepartner. Sind sich die Ehepartner sich einig, empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung um Kosten zu sparen. Das Familiengericht erhält dann von dieser eine beglaubigte Kopie.

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