Trennungs-/ Scheidungsfolgenvereinbarung

Familienrecht

Trennung mit Scheidungsfolgenvereinbarung - Darauf gilt es zu achten!

Für alle Beteiligten ist eine endgültige Trennung schon emotional belastend genug. Daher ist es doch wünschenswert, wenn eine Scheidung fair, verständnisvoll und ehrlich verläuft. Dies kann mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung erreicht werden. Denn diese kann unter Umständen sehr detailliert formuliert sein und außerhalb eines Gerichtssaals ihre Wirkung entfalten. Somit schont eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung Ihren Geldbeutel und spart sehr viel Zeit.

Was versteht man unter einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung über die Folgen, die bei der Vollziehung einer Scheidung entstehen und geregelt werden müssen. Häufige Scheidungsfolgen sind demnach der Zugewinnausgleich bei Beendigung einer Zugewinngemeinschaft, der Ehegattenunterhalt oder der Versorgungsausgleich.

Von der Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Trennungsvereinbarung zu unterscheiden. Eine solche tritt ein, wenn Sie eine Trennung von Ihrem Partner möchten, aber es zu keiner endgültigen Scheidung kommt, und Sie die Folgen Ihrer Trennung regeln möchten.

Welchen Sinn hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Hochzeit ist schon sehr kostspielig, aber eine Scheidung kostet meist genauso viel. Daher ist es ratsam die Kosten bei einer endgültigen Trennung so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie sich trennen wollen, können Sie jeden streitigen Punkt vor Gericht diskutieren und entscheiden lassen. Dies verursacht allerdings enorme Kosten.

Jedoch können die strittigen Angelegenheiten außerhalb des Gerichtssaals mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Dann muss nur noch der Richter die Scheidung anerkennen.

Somit lösen Sie sich finanziell von Ihrem Partner, erörtern im Einvernehmen beider Parteien die Aufteilung Ihres bisherigen Vermögens und finden auf einer sachlichen und höflichen Ebene den Kontakt zueinander. Folglich belastet weder Sie noch Ihr Partner die Trennung im erheblichen Maße. Sollten auch noch Kinder in die Angelegenheiten der Scheidung verwickelt sein, hilft eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch ihnen.

Zudem kann die Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch online durchgeführt werden. Dadurch sparen Sie weitere anfallende Kosten und es geht wesentlich schneller vonstatten.

Was sollten Sie bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch beachten?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterliegt nach dem Gesetz keinem Formzwang. Sie können daher eine solche vor der Eheschließung, während der Ehe oder auch nach der Trennung vereinbaren und aufsetzen. Inhaltlich werden Ihnen auch keine Grenzen gesetzt. Sie können alles regeln, was Ihnen nach einer endgültigen Trennung regelungsbedürftig erscheint.

Was auf den ersten Blick einfach und unkompliziert erscheint, kann sich auf der anderen Seite negativ auswirken: eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist zwar formlos, aber damit auch unverbindlich.

Schwierigkeiten ergeben sich immer dann, wenn ein Partner eine Regelung im Nachhinein bestreitet. Dann haben Sie leider gegen diesen Einwand nichts in der Hand.

Daher ist es sehr ratsam eine Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich von einem Notar beurkunden zu lassen. Dadurch können Sie notfalls die Vereinbarung zwangsweise vollstrecken lassen.

Eine notarielle Beurkundung hat auch den Vorteil, dass nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag bei Gericht stellt und der anderem diesem nur zuzustimmen braucht. Dann benötigt dieser keinen eigenen Anwalt und es lassen sich folglich weitere Kosten einsparen.

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