Ehevertrag: Diese Klauseln sind nicht erlaubt

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Ehevertrag: Diese Klauseln sind nicht erlaubt

Es ist eine alte Weisheit, sich im Leben abzusichern. Doch wer das Korsett der Sicherheit zu eng schnürt, droht darin zu ersticken. Ebenso ist es mit der Ehe. Die ist in der modernen Gesellschaft ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten der Ehepartner regelt. Der Ehevertrag kann mit Klauseln versehen werden, die Pflichten und Rechte erweitern oder reduzieren. Doch wer zu viel regelt, nimmt der Freiheit Raum und nicht zuletzt leidet darunter die Ehe.

Das aber bleibt jedem selbst überlassen. Eine Ausnahme bilden bestimmte Klauseln, sie haben in einem Ehevertrag nichts verloren.

Verboten ist alles, was den guten Sitten widerspricht

Wie bereits erwähnt, ist die Ehe Zivilrecht und ein Ehevertrag unterliegt daher dem Vertragsrecht. Im Vertragsrecht herrscht Gestaltungsfreiheit. Die Vertragspartner, hier die Ehepartner, können den Vertrag inhaltlich nach Belieben gestalten – grundsätzlich. Denn es gibt auch Grenzen. Die sind dort erreicht, wo ein Vertrag gegen geltendes Recht verstößt, gegen die guten Sitten oder wenn Klauseln in einem Ehevertrag einen Partner übermäßig bevorzugen und den anderen in gleichem Maße benachteiligen.

Denn das Vertragsrecht geht von einem einfachen Prinzip aus: Wer aus einem Vertrag mehr Vorteile erhält, muss dafür auch mehr leisten oder mehr Lasten tragen. Der Grundsatz folgt dem Prinzip des Ausgleichs – so wird niemand bevorzugt oder benachteiligt.

Der Bundesgerichtshof hat dazu klare Prinzipien

Der Unterhaltsverzicht zählt zu den Klauseln, die Ehepaare in einem Ehevertrag nicht aufnehmen brauchen. Ein solcher Ehevertrag hat dann keine Chance, wenn der Partner auf Unterhalt verzichtet, der die gemeinsamen Kinder betreut hat. Werden auch noch Versorgungs- und Zugewinnausgleich durch die Klausel ausgeschlossen, wird der Ehevertrag bei keinem Gericht standhalten.

Der Ehevertrag darf nicht zu Lasten Dritter sein. Gemeint sind damit Unterhaltsansprüche von Kindern. Die Ehepartner können durch eine Klausel im Ehevertrag diese Unterhaltsansprüche nicht ausklammern. Das wäre ein Eingriff in die Rechte Dritter, was nach deutschem Recht verboten ist.

Selbst wenn auf Unterhaltszahlungen verzichtet wurde, können diese im Nachhinein neuerlich aufleben. Das ist dann der Fall, wenn der Ex-Ehepartner in eine Notlage gerät, zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall und die Kosten für sein Leben selbst nicht mehr finanzieren kann. In einem solchen Fall springt für gewöhnlich der Steuerzahler ein. In einem solchen Fall wird jedoch nicht der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Stattdessen wird vom Ex-Ehepartner Solidarität verlangt. Der Staat vertritt diese Ansicht nicht zuletzt deswegen, um seine eigene Staatskasse zu schützen.

Wer sich von nachträglichen Kosten absichern will, sollte weniger Klauseln im Ehevertrag haben, dafür aber vorsorgen. Haben beide Partner eine Versicherung, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung, dann sind beide angemessen geschützt. Die Rente aus der Versicherung mindert spätere Versorgungsansprüche.

Kosten sparen mit Scheidungsfolgenvereinbarung

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Einigkeit der Ehepartner bei der Trennung Kosten einspart. Jede Uneinigkeit über die ein Gericht entscheiden muss, verursacht dagegen zusätzliche Scheidungskosten.

Kosten senken lassen sich zusätzlich, wenn die Ehepartner im Voraus eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Dann müssen die Ehepartner die Scheidung beantragen und das Gericht verteilt nur diese Kosten auf beide Parteien.
Sind beide Ehepartner bedürftig kann zudem Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Die Kosten bei der Trennung so gering wie möglich halten

Eine Trennung ist emotional schmerzlich genug. Die Ehepartner haben aber verschiedene Möglichkeiten zumindest die Kosten der Scheidung so gering wie möglich zu halten. Eine einvernehmliche Trennung spart einiges an Scheidungskosten, auch die Regelung der Folgen über eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Auch die Beantragung einer Scheidung Online kann für eine zusätzliche Kostenersparnis sorgen.

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