Familienrecht international: Versorgungsausgleich mit Bezug zum Ausland

Familienrecht

Familienrecht international: Versorgungsausgleich mit Bezug zum Ausland

Eine Scheidung ist für die Beteiligten mit allerlei Hindernissen verbunden. Dazu zählt auch der Versorgungsausgleich, bei dem die Rentenanwartschaften zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. Kompliziert wird das Ganze aber, wenn es International wird und eine Ehe mit Anwartschaften auf Rente aus dem Ausland eine Rolle spielen. Der folgende Artikel erklärt, was der Versorgungsausgleich genau ist und wie es international aussieht, wenn eine Ehe mit Anwartschaften aus dem Ausland besteht, die geschieden werden soll.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich ohne Ausland geht es um den Ausgleich von erworbenen Anwartschaften innerhalb der Ehe und ist damit dem Zugewinnausgleich vergleichbar. Allerdings muss hier deutlich unterschieden werden.

Beim Versorgungsausgleich ohne Ausland geht es darum, dass Ansprüche auf gesetzliche Rente oder auch verminderte Erwerbsfähigkeit zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. Diese Rentenanwartschaften sind die Grundlage für die Berechnung der späteren Rente.

Dabei werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt. In diesem Zusammenhang spricht das Bundesverfassungsrecht vom Prinzip der Halbteilung. Auch ein Partner, der nicht gearbeitet hat, hat den Anspruch auf die hälftigen Rentenanwartschaften seines Partners, die dieser in der Ehe erworben hat.

Vorgehen bei Aufteilung vom Versorgungsausgleich, nicht International mit Anwartschaften aus dem Ausland

Das Familiengericht teilt die erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf. Dies erfolgt automatisch, ohne dass hier ein Antrag gestellt werden muss. Da nur Anwartschaften übertragen werden, fließt kein Geld zwischen den Partnern.

  • Erst im Rentenalter kann dann ein Partner von den übertragenen Ansprüchen profitieren.
  • Nur das Vorliegen eines Ehevertrags kann den automatischen Versorgungsausgleich verhindern.
  • Ist eine Ehe ohne Ausland kürzer als 3 Jahre findet der Ausgleich nur auf Antrag statt.

Regelung International mit Beteiligung von Rentenanwartschaften aus dem Ausland

Das deutsche Familienrecht sieht auch eine Übertragung von in der Ehe erworbenen Anwartschaften aus dem Ausland vor. Das Familiengericht ermittelt die Ansprüche. Dabei gibt es häufiger Probleme mit der Berechnung der erworbenen Ansprüche, da Versorgungsträger international häufig nur einen kompletten Versicherungsverlauf schicken, der eine genaue Berechnung schwierig macht. Hier bleibt häufig nur, dass ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt, um die erworbenen Ansprüche genau zu berechnen.

Wie sieht der Versorgungsausgleich international aus?

Beim Familienrecht international findet ein automatischer Versorgungsausgleich nur statt, wenn zum Zeitpunkt der Scheidung deutsches Recht greift. Ist das Recht vom Ausland betroffen, findet der Versorgungsausgleich auch nach dem geltenden Recht in dem dortigen Staat statt oder eben auch nicht.
Hier greifen sogenannte Kollisionsnormen, die in der Praxis sehr komplex sind und bei denen unbedingt ein spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht hinzugezogen werden sollte.

Versorgungsausgleich International mit Ansprüchen aus dem Ausland ist kompliziert

Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auf beide Partner auf. Für die spätere Rentenzahlung ist er damit von großer Bedeutung. Nach deutschem Recht findet der Ausgleich im Normalfall automatisch statt. International mit Ansprüchen aus dem Ausland wird es komplizierter. Hier sollte unbedingt ein fachkundiger Fachanwalt zu Rate gezogen werden.

5/5 - (97 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (97 votes)