Zugewinnausgleich bei einer Scheidung/ Trennung

Familienrecht

Wichtiges zum Zugewinnausgleich bei einer Scheidung

Wenn Sie die Scheidung Ihrer Ehe wollen, dann müssen Sie sich meist mit dem Zugewinnausgleich beschäftigen. Denn ohne eine anderweitige Regelung des Güterstandes geht das Gesetz davon aus, dass Sie die Ehe mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft führen wollen. Dieser bedeutet, dass alles was sie während der Zeit der Ehe erwirtschaftet haben, so behandelt wird, als hätten Sie es gemeinsam mit Ihrem Ehegatten erwirtschaftet. Beim Zugewinnausgleich erhält dann der Ehegatte, der weniger im Laufe der Ehe erwirtschaftet hat, die Hälfte von dem anderen Ehegatten, was dieser mehr erwirtschaftet hat.

Wie erfolgt die Berechnung des Zugewinnausgleichs?

Um den Zugewinnausgleich nach der Scheidung ermitteln zu können, müssen Sie zuerst wissen, wie hoch Ihr Anfangsvermögen zu Beginn Ihrer Ehe war. Des Weiteren ist das Endvermögen zum Zeitpunkt der Beendigung Ihrer Ehe, nämlich der Scheidung, maßgeblich. Die Differenz aus diesen Momenten wird geteilt. Wenn nun das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, dann erhalten Sie den Zugewinn eines Ehegatten.

Sollte Ihr Ehegatten einen höheren Zugewinn nach der Scheidung erzielt haben, dann können Sie von ihm die Hälfte der Differenz des Zugewinnausgleich verlangen.

Jedoch müssen Sie beachten, dass alle Vermögenswerte, die Sie oder Ihr Ehegatte in die Ehe mit eingebracht haben, in dem jeweiligen Eigentum verbleiben. Diese werden beim Anfangsvermögen berücksichtigt.

Somit fließt lediglich der Zuwachs des Vermögens in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein.

Wann berechnet man den Zugewinnausgleich?

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs hängt wiederum von zwei Zeitmomenten ab: die Feststellung des Anfangsvermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung und die Feststellung des Endvermögens zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrags der Scheidung bei Gericht.

Sollte es zu weiteren Vermögenserwerben gekommen sein, die sich nicht in diesem Zeitfenster befinden, zum Beispiel nach der Scheidung, werden sie nicht bei dem Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Schließlich haben Sie die Pflicht Ihren Ehegatten über Ihre Vermögensverhältnisse genauestens zu informieren und ihm ein entsprechendes Verzeichnis vorzulegen.

Wie findet der Zugewinnausgleich statt?

Grundsätzlich wird der Zugewinnausgleich in Bargeld ausgezahlt. Es kommt allerdings auch häufig vor, dass das gemeinsame Haus nach der Scheidung dem einen Ehegatten übertragen wird und dass diese Übertragung auf den Zugewinnausgleich angerechnet wird.

Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Sollte es bei dem Zugewinnausgleich und der Scheidung zu einem Prozess kommen, ist dies eine sehr kostspielige Angelegenheit. Dabei richten sich die Kosten des Verfahrens nach dem Streitwert, also den Beträgen des Zugewinnausgleichs.

Dagegen ist es sinnvoller, wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten schließen, die genau bestimmt wie der Zugewinnausgleich aussieht.

Außerdem ist es ratsam, Sie klären den Zugewinnausgleich gleichzeitig mit der Vollziehung der Scheidung. Dies spart erhebliche Kosten ein.

Wann tritt die Verjährung des Zugewinnausgleichs ein?

Die Verjährungsfrist des Zugewinnausgleichs beginnt mit der Beendigung Ihrer Ehe, also der vollzogenen Scheidung, und Ihrer Kenntnis darüber zu laufen und beträgt drei Jahre. Somit müssen sie innerhalb dieser Zeit Ihren Zugewinnausgleich berechnen lassen und einfordern.

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