Wo bekommt man Hilfe nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags?

Arbeitsrecht

Wo bekommt man Hilfe nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags?

Eine Kündigung ist immer eine schmerzhafte Situation. Lange hat es gedauert, bis man den Arbeitsvertrag in der Tasche hatte und jetzt bekommt man die Kündigung ausgesprochen. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht nicht nur das monatliche Arbeitseinkommen verloren. Wer nicht schnell wieder Arbeit findet, droht in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen. Von dort ist es schwierig, zurück in die Arbeitswelt zu finden.

Nach der Kündigung verfallen viele Betroffene in eine Art Schockstarre

Es hängt alles von ihm ab, vom Arbeitsvertrag. Ohne Arbeitsvertrag gibt es keinen Kredit für den neuen Wagen und keine Hypothek für das Haus. Auch die soziale Absicherung und das Ansehen in der Gesellschaft sind unmittelbar mit dem Arbeitsvertrag verknüpft. Eine Kündigung wirkt wie ein Kahlschnitt, denn sie nimmt einem mit dem Einkommen auch die Sicherheit und in manchen Fällen sogar die gesamte Existenz.

Doch wie verhält man sich, wenn man das Kündigungsschreiben in der Hand hält und gemischte Gefühle von Wut, Angst und Traurigkeit hochkommen?

Es kommt hier ganz auf die Art und Weise an, wie der Arbeitsvertrag beendet wird. Besonders unpersönlich ist es, die Kündigung per Post zuzustellen. Doch abgesehen von der Bewertung, wie das Ende des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt wurde, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren. Als erste Maßnahme sollten Betroffene die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen lassen, zum Beispiel von der Arbeitnehmervertretung. Das sollte man unverzüglich machen, denn die Frist für eine Anfechtung beträgt ab Erhalt nur drei Wochen. Ist die Kündigung mangelhaft, kann der Rechtsvertreter umgehend reagieren.

Lohnt es sich überhaupt, eine Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen zu lassen?

Es gibt immer wieder Fälle, wo man diese Frage mit einem klaren “Ja” beantworten kann. Denn nach einer Kündigung stellt sich nicht nur die Frage, wo man einen neuen Arbeitsvertrag bekommt. Dass einen der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr haben möchte, muss nicht weiter besprochen werden. Ob die Kündigung aber korrekt war, hingegen sollte kritisch betrachtet werden. Hier geht es vor allem um eins: es geht ums Geld.

Bei der Behandlung der Rechtmäßigkeit der Kündigung kann man folgendermaßen vorgehen:

  • Ist der Kündigungsgrund rechtmäßig?
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
  • Wurde die Abfindung korrekt berechnet?
  • Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Diese Punkte betreffen einzig rechtliche Fragen, die man besser einem Anwalt für Arbeitsrecht überlässt. Auf Basis von Arbeitsvertrag und einschlägigen Gesetzen kann der Anwalt die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und notfalls vor Gericht anfechten. Ist eine Anfechtung erfolgreich, sollte man in den meisten Fällen nicht mit einer Rückkehr in den ehemaligen Betrieb rechnen. Dafür gibt es aber in der Praxis Kompensationszahlungen durch den Arbeitgeber.

Nach der Kündigung sollte man sofort aktiv werden

Wurde einem der Arbeitsvertrag gekündigt, bleibt keine Zeit für Trauer und Wut. Denn die Frist für die Anfechtung der Kündigung ist kurz. Den Arbeitsplatz bringt einem die Anfechtung nicht immer zwingend zurück, dafür kann sie sich finanziell sehr wohl lohnen. Ein sachliches Gespräch mit einem Anwalt hilft nicht nur, um Geldansprüche zu wahren, sondern auch, um Mut und Selbstachtung für die Jobsuche zu schöpfen.

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