Gekündigt? Sieben hilfreiche Tipps bei einer Kündigung

Arbeitsrecht

Gekündigt? Sieben hilfreiche Tipps bei einer Kündigung

Die Kündigung vom Arbeitgeber zu erhalten sorgt in aller Regel für einen Schock für den Mitarbeiter. Existenzängste mischen sich mit Selbstzweifeln und mit fehlender Wertschätzung an der eigenen Leistungsfähigkeit. Hinzu kommen noch Trauer und Wut. Gerade jetzt sollte sich der Betroffene aber besonnen verhalten, da kurze Fristen zu beachten sind, um keine berechtigten Ansprüche zu gefährden.

Tipp 1: Keine Kurzschlussreaktionen

Einer der wichtigsten Tipps im Falle einer Kündigung ist zunächst einmal, ruhig zu bleiben und gegenüber dem Arbeitgeber nicht direkt irgendwelche Erklärungen zu unterschreiben. Ein Arbeitnehmer sollte sich den Zeitpunkt der Kündigung notieren, da ab dann Fristen zu laufen beginnen. Dies gilt insbesondere für die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage, die auf keinen Fall versäumt werden sollte. Ist der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Kündigung im Urlaub oder gar im Krankenhaus besteht eventuell nicht die Möglichkeit die Frist einzuhalten. Nur dann kann beim Arbeitsgericht noch ein Antrag auf eine nachträgliche Zulassung gestellt werden.

Tipp 2: Meldung bei der Agentur für Arbeit

Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollte er sich sobald wie möglich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden. Die Frist für die Vermeidung einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beträgt nur drei Tage nach Erhalt der Kündigung. Beträgt die Kündigungsfrist bei Arbeitgeber mehr als drei Monate, genügt es dem Mitarbeiter sich bis zu drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden.

Zusätzlicher Tipp: Die Meldung bei der Agentur für Arbeit kann auch telefonisch oder über die Webseite der Arbeitsagentur erfolgen. Ein persönliches Erscheinen ist zunächst nicht erforderlich.

Tipp 3: Professionelle Hilfe

Ein gekündigter Mitarbeiter steht unter Schock und macht in dieser Situation leicht Fehler, die teuer werden können. Wichtig ist daher die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Dieser kennt alle wichtigen Fristen und nimmt die Interessen des gekündigten Mitarbeiters umfassend wahr.

Tipp 4: Kündigung zurückweisen

Die Zurückweisung der Kündigung sollte innerhalb einer Woche geschehen. Oft enthält die Kündigung Formfehler und ist deshalb ungültig. Hiermit gewinnt der Arbeitnehmer in jedem Fall wichtige Zeit.

Tipp 5: Eventuell gibt es besonderen Kündigungsschutz

Der Gekündigte sollte prüfen, ob nicht ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Liegt beispielsweise eine Schwangerschaft oder eine Schwerbehinderung vor, gelten längere Kündigungsfristen, die die vorliegende Kündigung ungültig machen könnten.

Tipp 6: Ein professioneller Jobberater ist sinnvoll

Überlassen sollte der Mitarbeiter die Stellensuche nicht dem Betreuer bei der Arbeitsagentur. Je qualifizierter eine Position ist, umso wichtiger ist die Einschaltung eines professionellen Karriereberaters. Er hilft dabei, einen adäquaten Job zu finden.

Tipp 7: Die Kündigungsschutzklage

Ein Mitarbeiter sollte grundsätzlich innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erheben. Diese lohnt sich fast in jedem Fall. Auch wenn diese nicht unbedingt zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses führen wird, steht beispielsweise auch eine mögliche Abfindung im Raum.

Tipps beachten

Im Falle einer Kündigung sollte ein Mitarbeiter schnell handeln und die obigen Tipps beachten. Sinnvollerweise holt er sich dafür fachkundige Hilfe bei einem kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

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