Kündigung nach Scheidung: Ehefrau war bei ihrem Mann angestellt

Familienrecht

Kündigung nach Scheidung: Ehefrau war bei ihrem Mann angestellt

Eine Scheidung ist für die betroffenen emotional belastend. Doch was, wenn einer der Ehegatten selbstständig ist und der Ehepartner angestellt ist? Mit Ende der Ehe steht automatisch die Kündigung im Raum. Mittel dagegen gibt es für den gekündigten ehemaligen Ehepartner kaum. Das zeigt ein Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wurde.

Geklagt hatte eine Frau, die im Ladengeschäft ihres Ehemannes als Verkaufs- und Kassenkraft tätig und gemeldet war. Im gesamten Betrieb waren inklusive der Klägerin weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem sich die Eheleute trennten, trafen sie folgende Entscheidung: Sie trafen eine Aufenthaltsbestimmung für die Kinder und blieben vorerst verheiratet. Dennoch kündigte der Mann den Arbeitsvertrag der Frau unter Einhaltung der Kündigungsfrist und stellte sie sofort vom Dienst frei.

Da die Frau die Kündigung für treuwidrig hielt, reichte sie beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Klage ein. Ihrer Meinung nach habe der Ehemann keine soziale Rücksichtnahme gezeigt. Dass das Ehepaar in Scheidung leben, sei außerdem kein Grund für eine Kündigung und er habe außerdem gegen das Grundrecht des Schutzes von Ehe und Familie verstoßen.

Kündigung bei Scheidung - kein besonderer Schutz

Die Ehefrau habe nach Meinung des Gerichts bei einer Kündigung keinen besonderen Schutz, auch nicht wegen der bevorstehenden Scheidung. Daher verstoße die Kündigung gegen keinen besonderen Kündigungsschutz. Die bevorstehende Scheidung war vielmehr ein Grund, der die Kündigung der Ehefrau rechtfertigt.

Denn jede Scheidung bringt Spannungen zwischen den Eheleuten mit sich, die auch eine Zusammenarbeit im Betrieb erschweren oder unmöglich machen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Kündigung angesichts der bevorstehenden Scheidung daher im Sinne des Unternehmens und der dort beschäftigten Mitarbeiter. Das Interesse der Frau an einer ungestörten Weiterbeschäftigung im Betrieb wiege daher weniger als der ungestörte Betrieb und das Interesse der anderen Beschäftigten.

Auch das Argument der fehlenden sozialen Rücksicht konnte im konkreten Fall nicht festgestellt werden, da im Betrieb zum Zeitpunkt der Klage weniger als fünf Personen beschäftigt waren. Der notwendige Tatbestand, der eine soziale Rücksicht bei der Kündigung verlangt, wurde somit nicht erfüllt und konnte daher vom Gericht nicht berücksichtigt werden.

Vorausdenken ist wichtig

Auch wenn keiner an eine Scheidung und Kündigung denkt, sollte man nicht blind vertrauen. Im eigenen Interesse sollte man über die Finanzen des Unternehmens informiert sein und sich individuell über seine Möglichkeiten für den Fall einer Scheidung und Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Ein immer wiederkehrendes Problem liegt darin, dass sich Ehefrauen, die im Unternehmen ihres Mannes angestellt sind, vom Unternehmensberater des Mannes informieren lassen. Der wird jedoch vom Ehemann bezahlt und handelt verständlicherweise in dessen Interesse.

Als angestellter Ehepartner in einer Handwerker-Ehe sollten Privates und Beruf klar getrennt werden. Wichtig ist es, dass der angestellte Ehepartner sein eigenes Einkommen hat und über eine gesicherte Altersvorsorge verfügt, die auch einer Kündigung nach einer Scheidung stand hält.

Wichtig ist für den angestellten Ehepartner auch, dass er jederzeit das Vermögen des Unternehmens nachweisen kann. So kann man im Fall einer Kündigung wegen Scheidung nachweisen, dass das Unternehmen über mehr Vermögen verfügt, als der Ehepartner vor Gericht angibt. An diesem Punkt scheitern viele Frauen, die im Unternehmen ihres Mannes angestellt waren.

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