Abfindung bei Kündigung: Das steht Ihnen rechtlich zu

Arbeitsrecht

Abfindung bei Kündigung: Das steht Ihnen zu

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Erhalt der Kündigung eine absolute Schreckensvorstellung. Doch gerade in der aktuellen Situation mit dem Corona Virus wird diese Möglichkeit wahrscheinlicher und die Mitarbeiter sollten sich zumindest mit dem Thema schon einmal auseinandergesetzt haben. Das Kündigungsschutzgesetz greift in Deutschland und zählt zu den strengsten Kündigungsregelungen der Welt.

Wie es im Falle einer Kündigung mit einer möglichen Abfindung aussieht, was diese überhaupt ist und wann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte, erklärt der folgende Artikel.

Was versteht man unter einer Abfindung?

Eine Abfindung meint die Zahlung einer Entschädigung vom Arbeitgeber an den Mitarbeiter für den Verlust des Arbeitsplatzes. Inwieweit dabei dem einzelnen Arbeitnehmer diese rechtlich zusteht und wie hoch diese ist, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Auf jeden Fall sollte der Mitarbeiter nach der Kündigung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Um den Anspruch auf Abfindung zu klären, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In seltenen Fällen ist die Höhe einer eventuellen Abfindungszahlung bereits im Arbeitsvertrag geregelt. Der erste Blick des Arbeitnehmers sollte daher dem Arbeitsvertrag gelten.

Wesentlich häufiger ist allerdings der Aufhebungsvertrag. Hier verzichtet der Arbeitnehmer freiwillig auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen die Zahlung einer angemessenen Abfindung. Hier empfiehlt sich dringend die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, einerseits um die Höhe der Abfindung festzulegen und eine mögliche Sperrung des Arbeitslosengeldes durch die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes zu verhindern.

Erfolgt die Kündigung durch einen Sozialplan oder eine Änderung im Betrieb hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Abfindung. Mit einer Kündigungsschutzklage kann der Mitarbeiter eine Wiedereinstellung oder eine höhere Abfindungszahlung erzwingen. Viele Arbeitgeber scheuen den Gang vors Arbeitsgericht und zahlen dem Mitarbeiter freiwillig mehr.

Wird die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?

Viele Arbeitnehmer scheuen den Streit mit dem Arbeitgeber, weil sie meinen, dass die Abfindungszahlung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird und sich nicht lohnt. Diese Befürchtung ist aber unbegründet. Die Abfindungszahlung wird weder bei der Höhe des Bezugs von Arbeitslosengeld noch bei der Dauer des Arbeitslosengeldbezugs berücksichtigt.

Hierbei gibt es nur eine Ausnahme. Wenn der Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, verzichtet er damit freiwillig auf den Erhalt des Arbeitsplatzes. In diesem Fall wird die Agentur für Arbeit eine Sperrung des Arbeitslosengelds vornehmen bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers möglich gewesen wäre. Hierauf sollte ein Rechtsanwalt den Mitarbeiter unbedingt hinweisen.

Wie hoch ist die Abfindung?

Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Arbeitsgerichte orientieren sich aber an entsprechenden Musterfällen. Ein Mitarbeiter kann dabei je Beschäftigungsjahr mit einem halben bis einem ganzen Monatsgehalt als Abfindung rechnen.

Relevant ist dabei unter anderem wie lange der Mitarbeiter beschäftigt war und ob er Kündigungsschutzlage eingereicht hat.

Da es hier auch auf Verhandlungsgeschick ankommt, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.

Nach Kündigung kühlen Kopf bewahren

Am wichtigsten für den gekündigten Mitarbeiter ist, dass er nach Erhalt der Kündigung Ruhe bewahrt und umgehend einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsucht. Ob und in welcher Höhe und Form dem Mitarbeiter eine Abfindung zusteht, wird dieser klären, so dass dem Mitarbeiter kein Geld verloren geht.

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