Scheidung mit Immobilien: Wer darf das Haus behalten?

Familienrecht

Scheidung mit Immobilien: Wer darf das Haus behalten?

Eine Scheidung ist grundsätzlich ein unschönes und zumeist auch sehr einschneidendes Ereignis im Leben vieler Menschen. Besonders heikel wird es oft dann, wenn es um die Aufteilung des Vermögens und dabei vor allem um die Zukunft gemeinsamer Immobilien und des privat genutzten Haus geht. Insbesondere wenn die gemeinsame Diskussionsgrundlage aufgrund von Streitigkeiten dahin gegangen ist, bleibt oft nur noch die rechtliche Lösung solcher Konflikte und die Rechtslage muss entscheiden, wer nach der Scheidung im gemeinsam genutzten Haus wohnen bleiben darf und wie das Vermögen und mögliche Immobilien Bestände aufgeteilt werden.

Gibt es einen Ehevertrag?

Zunächst muss festgestellt werden ob ein Ehevertrag besteht und wenn ja inwiefern dieser auch wirksam und rechtmäßig ist. Nach dieser Prüfung können die Festlegungen für eine Scheidung nach und nach abgearbeitet werden und alle Vermögenswerte, egal ob privates Haus, Geld oder Immobilien, werden nach dem Ehevertrag aufgeteilt.

Die Ehe: Eine Zugewinngemeinschaft

Ohne Ehevertrag gilt innerhalb der Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das hat zur Folge, dass mit der Scheidung all das aufgeteilt werden muss, was während der Ehe hinzugewonnen wurde. Hierbei ist es weitgehend unerheblich, inwieweit der Einzelne dazu beigetragen hat. Lediglich Vermögenswerte, die bereits in die Ehe mit eingebracht wurden, bleiben auch nach der Scheidung bei derjenigen Person. Dieses Prinzip gilt sowohl für Vermögenswerte, das privat genutzte Haus, andere Immobilien, Geld aber auch für gemeinsame Schulden.

Die Aufteilung gemeinsamer Immobilien

Gibt es gemeinsame Immobilien, die jedoch nicht von dem Ehepaar selbst bewohnt werden, ist deren Aufteilung nach der Scheidung ungleich einfacher, als bei dem gemeinsam privat genutzten Haus. Immobilien können entweder aufgeteilt werden, sie können aber auch gemeinsam verkauft oder gemeinsam vermietet werden. Wird ein Haus beispielsweise gemeinsam vermietet, teilen sich die ehemaligen Eheleute sowohl die Mieteinnahmen, als auch die Kosten, die das Haus verursacht. Werden ein Haus oder mehrere Immobilien verkauft, teilen sich die beiden die Erlöse für den Verkauf der Immobilien abzüglich etwaiger gemeinsamer Schulden, wie zum Beispiel in Form noch nicht abgezahlte Kredite.

Der Umgang mit dem privat genutzten Haus nach der Scheidung

Deutlich brisanter ist das privat genutzte Haus der Eheleute. Grundsätzlich haben beide Ehepartner völlig unabhängig vom Grundbuch ein geschütztes Wohnrecht im Haus oder der gemeinsamen Wohnung. Dies gilt zunächst auch nach der Trennung und sogar noch nach der Scheidung.

Es gibt daher wieder verschiedene Möglichkeiten, wie nach der Scheidung vorgegangen werden kann. Neben den bereits genannten Möglichkeiten gibt es die Option das Haus gemeinsam zu bewohnen oder aber das einer das Haus übernimmt und der andere Partner denjenigen auszahlt. Nur im äußersten Notfall, bei dem sich beide Ehepartner gar nicht einigen können und keiner den anderen auszahlen will oder kann, kann es zur Zwangsversteigerung kommen. Da diese jedoch in aller Regel mit erheblichen Verlusten verbunden ist, sollten ehemalige Eheleute dies unbedingt verhindern.

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