Keine Einwilligung des Partners zur Scheidung

Familienrecht

Scheidung auch ohne die Einwilligung des Partners möglich

Grundsätzlich kann eine Scheidung am einfachsten vollzogen werden, wenn sie einvernehmlich beschlossen wird. Dazu muss der Scheidungsantrag gemeinsam eingereicht werden oder zumindest muss der andere Partner diesem zugestimmt haben. Leider gestaltet sich eine Scheidung nicht immer so einfach: Denn wenn der Partner die Scheidung nicht möchte, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit eine rechtlich verbindliche Trennung zustande kommen kann.

Wann ist eine Scheidung möglich?

Eine Ehe kann immer dann geschieden werden, wenn diese laut dem Gesetz als gescheitert anzusehen ist. Das bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und sie auch nicht mehr wahrscheinlich ist. Besonders einfach gestaltet sich dies, wenn beide Eheleute nicht mehr in der gleichen Wohnung leben. Allerdings ist es auch möglich, die Lebensgemeinschaft innerhalb einer Wohnung aufzulösen, indem man lediglich eine Wohngemeinschaft gründet.

Wie kann ich erkennen lassen, dass eine Ehe gescheitert ist? Ist das Trennungsjahr dabei relevant?

Das Scheitern einer Ehe ist eine sehr persönliche Angelegenheit und wird von den Eheleuten meist unterschiedlich bewertet. Daher ist es schwierig zu sagen, wann eine Ehe als endgültig gescheitert anzusehen ist.

Das Gesetz allerdings gibt bei dieser Frage Auskunft darüber: Wenn bestimmte Zeiträume vorliegen, kann eine Ehe als gescheitert unwiderlegbar vermutet werden. Dann ist ein weiteres Vorbringen von Beweisen nicht mehr notwendig.

Der häufigste Fall stellt dabei den Ablauf des Trennungsjahres dar. Gem. § 1566 Absatz 1 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der andere Partner dem zustimmt.

Wie wirkt sich der Umstand aus, wenn der andere Partner mit der Scheidung immer noch nicht einverstanden ist, obwohl das Trennungsjahr verstrichen ist?

Wenn nach dem Ablauf des Trennungsjahres nicht mit einer einvernehmlichen Scheidung zu rechnen ist, gibt es noch weitere Möglichkeit, wie die Ehe als gescheitert anzusehen ist. Dabei muss der Antragsteller nun beweisen, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die das Scheitern einer Ehe begründen. Dann ist die Scheidung möglich.

Ab welchem Zeitpunkt ist es auch möglich, dass eine Scheidung auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Partners oder das Vorbringen des Beweises des Scheiterns der Ehe vollzogen werden kann?

Gem. § 1566 Absatz 2 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahre getrennt leben. Dabei ist ein Widerspruch des Partners irrelevant.

Somit kann nach diesem Zeitpunkt die Ehe wirksam vor dem Gericht geschieden werden. Eine Zustimmung ist folglich entbehrlich und eine Ablehnung berührt die Wirksamkeit der Scheidung nicht.

Gibt es von diesem Grundsatz auch eine Abweichung?

Eine Ausnahme kann dann getroffen werden, wenn es einem Beteiligten nicht mehr zugemutet werden kann, weiter mit dem anderen Partner verheiratet zu bleiben. Wenn dieser Fall vorliegt, muss weder das Trennungsjahr noch die Zustimmung des anderen Ehepartners abgewartet werden. Dies muss jedoch im Einzelfall geklärt werden.

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