Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Scheidungsprozess

Familienrecht

Scheidung: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Scheidungsprozess

Eine Trennung mit anschließender Scheidung ist für die Beteiligten ohnehin schon eine schwere Belastung. Die aktuelle Corona-Pandemie vereinfacht den Scheidungsprozess nicht gerade und hat auch Auswirkungen auf die Dauer. So ist in Deutschland eine reguläre Scheidung erst nach Vollendung eines Trennungsjahres möglich. Eine wohnliche Trennung ist aber aufgrund der Corona-Pandemie fast gar nicht mehr möglich, da allein schon die Wohnungssuche erheblich erschwert wird durch Kontaktbeschränkungen.

Der Scheidungsprozess in Zeiten der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Dauer sind Thema des folgenden Artikels.

Räumliche Trennung im Trennungsjahr

Der Scheidungsprozess sieht das Vorliegen eines Trennungsjahres vor. Die optimale Lösung wäre hier, dass einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Durch die Corona-Pandemie ist dies derzeit kaum möglich.

Eine Trennung kann aber auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung erfolgen. Wichtig hier ist die Trennung von Tisch und Bett. Die Räume innerhalb der Wohnung müssen zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, so dass eine gemeinsame Nutzung nicht mehr vorkommt.

Für die Beteiligten ist es hier von Vorteil, wenn die Trennung einvernehmlich ist und Streit vermieden werden kann.

Ist in der Corona-Pandemie eine Scheidung grundsätzlich möglich?

Die Antwort hier ist ein klares: Ja. Natürlich kann jeder der Partner auch derzeit einen Antrag auf Scheidung stellen. Dies ist auch Online möglich, um den Scheidungsprozess in Gang zu setzen und zu beschleunigen. Für die Auswirkungen auf den Zugewinn und den Versorgungsausgleich ist die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Partner relevant. Insofern kann es durchaus sinnvoll sein, mit der Beantragung der Scheidung nicht auf ein Ende der Corona-Pandemie zu warten.

Wenn die finanzielle Situation aufgrund von beispielsweise Kurzarbeit derzeit eingeschränkt sein sollte, besteht auch die Möglichkeit beim Familiengericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen, so dass ein Ende von Kurzarbeit nicht abgewartet werden muss.

Hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Dauer vom Scheidungsprozess?

Corona macht auch vor den Gerichten keinen Halt, so dass mit ziemlicher Sicherheit mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Ein komplettes Herunterfahren der Gerichte ist allerdings relativ unwahrscheinlich, da mittlerweile durch Schichtsysteme und entsprechende Hygienemaßnahmen bei Gericht ein vernünftiges System gefunden wurde, um mit der aktuellen Situation umzugehen und Verzögerungen weitestgehend zu vermeiden.

Ist der Scheidungsprozess bereits in Gang gesetzt und die Partner warten beispielsweise nur noch auf einen Termin beim Familiengericht, sollten sie abwarten, ob der Termin stattfinden kann. Ladungen zum Gericht bleiben solange gültig, bis ein Gericht diese absagen würde. Die beteiligten Parteien sind nicht berechtigt diesen einfach fernzubleiben, auch wenn sie zu einer Risikogruppe gehören würden.

Gehört einer der Partner einer Risikogruppe an und fürchtet eine Ansteckung, sollte er sich rechtzeitig beim Gericht melden und klären, ob ein persönliches Erscheinen beim Familiengericht erforderlich ist. Hierbei sollte er seine besondere Gefahrensituation erklären.

Problem ist, dass beim Familiengericht bei einer Scheidung die persönliche Anhörung beider Partner vorgeschrieben ist. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung und um den Scheidungsprozess nicht zu verzögern, ist hier als Alternative die schriftliche oder telefonische Anhörung eines der Partners möglich.

Damit können die Auswirkungen auf die Dauer des Scheidungsprozesses reduziert werden.

Die letzten Monate haben bei den Familiengerichten in der Praxis gezeigt, dass gerade in einvernehmlichen Scheidungen die Anhörung von den Richtern schriftlich durchgeführt wird. Damit kann einerseits die Gesundheit der Beteiligten geschützt werden, andererseits aber auch der Scheidungsprozess fortgeführt werden.

Auswirkungen auf den Scheidungsprozess in der Corona-Pandemie überschaubar

Natürlich betrifft auch die Corona-Pandemie den Scheidungsprozess. Die Auswirkungen können aber für die Beteiligten in Grenzen gehalten werden. Verantwortlich dafür sind in Wesentlichen die Partner selbst. Eine Trennung innerhalb der Wohnung und eine einvernehmliche Trennung kann maßgeblich dazu beitragen, dass die Auswirkungen auf den Scheidungsprozess so gering wie möglich sind und die Dauer des Verfahrens auch nicht unnötig verlängert wird.

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