Verfahrenskostenhilfe: Wann übernimmt der Staat die Kosten einer Scheidung?

Familienrecht

Verfahrenskostenhilfe: Wann übernimmt der Staat die Kosten einer Scheidung?Mit der Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung Kosten sparen

Eine Scheidung belastet die Betroffenen nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Denn der Prozess ist auch mit einigen Kosten für Sie verbunden. Problematisch wird es dann, wenn Sie ohnehin nicht mehr viel Geld zur Verfügung haben. In diesem Fall könnte die Verfahrenskostenhilfe eine Lösung sein.

Geldmangel? Die Verfahrenskostenhilfe bietet Lösungsansätze

Personen, denen kein Geld für eine Scheidung zur Verfügung steht, können ihre Kosten durch die Verfahrenskostenhilfe decken lassen. Wird diese vom Gericht bewilligt, müssen Sie nicht für die Gerichtsgebühren aufkommen. Laut dem Gesetz, müssen Sie sich vor dem Familiengericht von einem Anwalt vertreten lassen, wobei für Sie wiederum Gebühren anfallen. Unter diesem Gesichtspunkt wundert es nicht, dass einige Personen die Scheidung hinauszögern. Doch dank der Verfahrenskostenhilfe fallen die Ausgaben für Sie mitunter vollständig weg.

Welche Personen dürfen Verfahrenskostenhilfe beantragen?

Bei dieser finanziellen Unterstützung handelt es sich um eine sogenannte “staatliche Fürsorgeleistung”. Somit erhalten Sie die Hilfe ausschließlich dann, wenn Sie tatsächlich bedürftig sind. Ist Ihre persönliche finanzielle Situation so prekär, dass Sie nicht dazu imstande sind, für die Kosten der Scheidung aufzukommen, sollten Sie die Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Doch jene Unterstützung erhalten Sie erst nach Antragstellung. Der Antrag wird in schriftlicher Form beim Gericht eingebracht. Dieses entscheidet entweder für den Wegfall der Gebühren für Ihre Person oder ordnet eine Zahlung derselben in 48 Monatsraten an. Doch sobald sich Ihre wirtschaftliche Lage um nur 100 Euro im Monat bessert, müssen Sie das Gericht unverzüglich darüber informieren. Daraufhin ist eine erneute Überprüfung der Bewilligung notwendig.

In diesem Kontext ist anzumerken, dass bei der Scheidung für Sie nur dann keine Kosten anfallen, wenn Ihnen die Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wird. In diesem Fall übernimmt der Staat alle Kosten für den Prozess.

Das Risiko der nicht einvernehmlichen Scheidung

Erfolgt die Scheidung nicht in Einvernahme, entsteht für Sie in Bezug auf die Verfahrenskostenhilfe ein Risiko – dies gilt auch dann, wenn diese bereits bewilligt wurde. Wird der Scheidungsantrag nämlich abgewiesen, müssen Sie mitunter trotzdem die Kosten für den gegnerischen Anwalt tragen. Erfolgt die Scheidung jedoch einvernehmlich und stellt der Ehegatte keine eigenen Anträge, ergibt sich in puncto Kosten für Sie kein zusätzliches Risiko.

Werden Scheidungsfolgen wie Zugewinnausgleich oder Ehegattenunterhalt gerichtlich geltend gemacht, ist für jedes der Verfahren einzeln Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Allerdings haben Sie auch hier die Möglichkeit, ihre Risiken zu minimieren. Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner einfach auf die Scheidungsfolgenvereinbarung. Dabei regeln die Parteien alle Aspekte, die in Bezug auf die Scheidung regelungsbedürftig sind.

Sie haben zur Verfahrenskostenhilfe Fragen? Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt!

Nach einer Scheidung sind Verwandte gerader Linie dazu verpflichtet, Kindesunterhalt an ihren Nachwuchs zu entrichten. Leben die Jüngsten mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt, kommen Sie dieser Pflicht nach, indem Sie ihnen Kost, Logis und Taschengeld gewähren. Kindesunterhalt muss der Elternteil zahlen, der sich mit dem Nachwuchs keinen Haushalt teilt. Mit zunehmender Einkommenshöhe steigt auch der Kindesunterhalt nach einer Scheidung kontinuierlich an.

Informieren Sie sich bzgl. Kindesunterhalt

Sollten in Bezug auf die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe Fragen auftreten, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung setzen. Denn auch bei diesem Prozess gibt es einige Aspekte, die Sie beachten müssen. Denn nicht immer ist für den Laien ersichtlich, unter welchen Voraussetzungen die Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Ein Experte bringt diesbezüglich für Sie Licht ins Dunkel, sodass Sie Fehler vermeiden. Hilfe bieten wir Ihnen diesbezüglich bei advopart an. In Bezug auf das Familienrecht verfügen unsere Anwälte über ein großes Maß an Erfahrung und stehen Ihnen bei Unklarheiten gerne zur Seite.

5/5 - (93 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (93 votes)