Wer bekommt das Sorgerecht?

Familienrecht

Wer bekommt das Sorgerecht nach der Trennung/ Scheidung?

Wenn ein unverheiratetes Paar oder Eheleute mit gemeinsamen Kindern beschließen sich zu trennen oder scheiden zu lassen, dann stellt sich schnell die Frage, wer das Sorgerecht der Kinder nach der Trennung oder Scheidung bekommt. Grundsätzlich üben auch nach einer endgültigen Trennung die Eltern weiterhin das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam aus. Problematisch wird es immer dann, wenn die Eltern sich bei einer wichtigen Angelegenheit ihrer Kinder nicht einig sind oder ein Elternteil das Sorgerecht für die Kinder alleine ausüben will.

Das Sorgerecht bei einem Ehepaar

Sind die Eltern eines Kindes verheiratet, üben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht aus. Sie haben somit das Recht und gleichzeitig die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen gem. § 1626 BGB. Das bedeutet nach der gesetzlichen Grundlage, dass sie die Sorge für das Kind und dessen Vermögen haben. Beispielsweise sind die Eltern somit für die Erziehung und Pflege des Kindes zuständig und bestimmen dessen gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Auch unverheiratete Eltern haben die Möglichkeit das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam übertragen zu bekommen. Das kann geschehen, wenn sie nach der Geburt des Kindes heiraten, das Familiengericht sich für das gemeinsame Sorgerecht der Eltern ausspricht oder die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Eine solche Erklärung muss allerdings öffentlich beurkundet werden. Dies kann beispielsweise durch einen Notar erfolgen. Ansonsten hat die Mutter der Kinder das alleinige Sorgerecht.

Was ein Elternteil in Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts entscheiden darf

Wenn entschieden wurde, bei welchem Elternteil die Kinder leben, dann kann dieser die täglichen Angelegenheiten der Kinder alleine regeln. Dies beinhaltet zum Beispiel die Höhe des Taschengeldes oder die Mithilfe im Haushalt.

Was die Eltern nur gemeinsam in Ausübung des Sorgerechts entscheiden dürfen

Nicht für alle Bereiche gilt, dass ein Elternteil alleine die Entscheidungen zum Wohle der Kinder treffen darf. Bei wichtigen und folgenschweren Fragen müssen somit die Eltern gemeinsam entscheiden. Eine solche Entscheidung ist beispielsweise bei einer schwerwiegenden Erkrankung eines Kindes nötig.

Bei Unstimmigkeiten zwischen den Eltern hilft das Gericht

Wenn die Eltern sich nicht darüber einig sind, was in einer Streitfrage für ihre Kinder am besten ist oder der Aufenthaltsort der Kinder nicht bestimmt werden kann, dann muss das Gericht darüber entscheiden, ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt. Dabei kommt es dem Gericht darauf an, was dem Wohle der Kinder entspricht. Dazu werden oft Gutachten durch das Jugendamt oder einem Familienpsychologen eingeholt, um die Situation hinreichend bewerten zu können. Solange es keine endgültige Entscheidung zu einem streitigen Punkt gibt, darf die Situation der Kinder nicht verändert werden.

Ein solcher Zustand ist für alle Beteiligten eine enorme emotionale Belastung. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass besonders Kinder unter dieser Situation leiden und dadurch verunsichert sind. Daher ist es für Sie als Eltern ratsam sich zunächst beraten zu lassen, bevor sie eine gerichtliche Auseinandersetzung hinsichtlich des Sorgerechts Ihrer Kinder anstreben.

Welche Rolle spielt das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht hat dasjenige Elternteil inne, bei welchem das Kind nicht lebt. Laut § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Grundsätzlich regeln die Eltern die erforderlichen Einzelheiten. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Familiengericht darüber.

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