Automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter

Familienrecht

Automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter

Nach einer Trennung ist es bisher ein sehr mühsamer Weg, den unverheiratete Väter gehen müssen, um das Sorgerecht für die Kinder zu erhalten. Ist nach der Geburt der Kinder keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben worden, und ist die Mutter der Kinder nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden, bleibt für unverheiratete Väter bisher nur der Weg über das Familiengericht.

Nun plant das Bundesjustizministerium eine umfassende Gesetzesänderung.

Wie soll diese Änderung aussehen?

Die mit der Reform beauftragte Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums hat eineinhalb Jahre daran gearbeitet, die geltenden Kindschaftsrechte den aktuellen Familiensituationen anzupassen. Unter anderem wurde vorgeschlagen, dass auch unverheiratete Väter zukünftig mit der Geburt ihrer Kinder automatisch das Sorgerecht für Ihre Kinder erhalten sollen, sofern Ihre Vaterschaft rechtlich anerkannt worden ist. Somit sind unverheiratete Väter im Bezug auf das Sorgerecht, der Kindesmutter gleichgestellt.

Sollte die Mutter nach einer Trennung nicht damit einverstanden sein, dass der Vater das Sorgerecht behält, muss sie in Zukunft den Weg über das Familiengericht gehen und glaubhaft nachweisen, dass eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge gegen das Wohl des Kindes spricht. So soll ausgeschlossen werden, dass Konflikte zwischen den Eltern über den Entzug des Sorgerechts ausgetragen werden. Diese soll es in Zukunft nicht mehr geben.

Kein Entzug des Sorgerechts mehr - was bedeutet das?

Ein wichtiger Punkt der Gesetzesüberarbeitung ist das Kindeswohl. Dieses steht im Mittelpunkt der Entscheidungen. Hierzu gehört auch die gemeinsame Sorge der Eltern. Bei hier bestehenden Konflikten soll über eine Regelung der elterlichen Sorge entschieden werden. Ist es in einem Fall nicht dem Wohl des Kindes förderlich, dass beide Elternteile Umgang mit dem Kind haben, bleibt es weiterhin möglich, den Kontakt zu einem Elternteil zu verringern oder gar zu unterbinden. Das Sorgerecht soll in diesem Fall auch ohne Kontakt zum Kind weiter bestehen bleiben.

Ein weiterer Vorschlag der Arbeitsgruppe ist es, die Kinder stärker in die sie betreffenden Entscheidungen mit einzubeziehen. So soll der Wille der Kinder stärker berücksichtigt werden. Damit wird Kindern ab 14 Jahren selbst ermöglicht, Anträge zu stellen, die ihre persönlichen Angelegenheiten wie Aufenthalt, Ausbildung, Behandlungen im Krankheitsfall, etc. behandeln.

Welche Vorteile haben die Pläne für unverheiratete Väter?

Nach einer Trennung bekommen Väter einfacher das Sorgerecht für Ihre Kinder. Ein langer Weg über das Familiengericht bleibt erspart.

Als rechtlich anerkannter Vater bekommen Väter das Sorgerecht für ihr Kind schon bei der Geburt und müssen nicht erst eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

Als Vater ist man der Mutter betreffend das Sorgerecht unmittelbar rechtlich gleichgestellt, darf also das Kind von der Schule abholen, bekommt Auskunft bei Ärzten im Krankheitsfall, das Kind kann ggfs. beim Vater leben, etc.

Ist die Mutter mit der gemeinsamen Sorge nicht einverstanden, so muss sie zukünftig den Weg über das Familiengericht einschlagen. Nicht mehr der Vater.

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