
Familienrecht
Trennung & Scheidung: Die elf größten Irrtümer
Leider zerbrechen einige Ehen und es kommt zur Trennung und Scheidung. Dann stellt sich die Frage, wie eine Scheidung unkompliziert und zügig abgewickelt werden kann, denn oft sind nicht nur die Ehepartner involviert, sondern auch Kinder erleben diese Situation hautnah mit. Um unnötigen Stress zu vermeiden, sollten beide Seiten die rechtlich relevanten Fakten kennen.
Irrtum 1: Das Sorgerecht für die Kinder bekomme ich
Irrtümlich wird oft vermutet, dass die Ehepartner entscheiden, wo ihre Kinder wohnen werden. Allerdings behalten beide Eheleute im Falle einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht. Erst bei Unstimmigkeiten diesbezüglich entscheidet das Familiengericht und richtet sich nach dem Kindeswohl.
Irrtum 2: Die eigene Wohnung gehört mir
Grundsätzlich hat der Wohnungseigentümer die alleinige Macht über seine Wohnung. Allerdings gibt es Ausnahmen während der Zeit der Trennung bis hin zur Scheidung. Dann kann im Zweifelsfall der andere Partner mit den Kindern in der Wohnung verbleiben, wenn es dem Wohle der Kinder dient.
Irrtum 3: Ich kündige und muss so keinen Unterhalt zahlen
Wer unterhaltspflichtig ist, der kann sich dieser Pflicht nicht einfach entziehen. Wenn Sie Ihren Job verloren haben, wird das Familiengericht Ihre Unterhaltspflicht aufgrund eines fiktiven Einkommens herausfinden. Dieser ermittelte Betrag ist dann im Falle einer Scheidung maßgeblich.
Irrtum 4: Unterhalt muss man nicht versteuern
Irrtümlicherweise gehen viele Eheleute davon aus, dass sie im Falle einer Scheidung den Unterhalt, den sie erhalten, nicht versteuern lassen müssen. Jedoch müssen beide Seiten bei einer Trennung diese Position bei der Steuererklärung berücksichtigen.
Irrtum 5: Für ein studierendes Kind muss man keinen Unterhalt zahlen
Solange Ihr Kind mit dem Studium die Erstausbildung absolviert, sind Sie verpflichtet dieses finanziell zu unterhalten.
Irrtum 6: Kein Unterhalt, da mein Ex-Partner in einer neuen Beziehung ist
Wenn der Ex-Partner mit einem neuen Partner zusammenlebt, dann können die Unterhaltszahlungen erst dann aufgehoben werden, wenn grundsätzlich zwei bis drei Jahre vergangen sind.
Irrtum 7: Mit dem richtigen Anwalt gewinne ich den Prozess
Sie sollten sich gut überlegen mit welcher Strategie Sie die Scheidung verfolgen. Denn im Falle einer Trennung sind beide Seiten emotional sehr angespannt. Daher ist es vor allem ratsam den Dialog zu suchen.
Irrtum 8: Das Gericht regelt alles bei der Scheidung
Das Gericht ist grundsätzlich bei einem Prozess der rechtlich verbindlichen Trennung nur für den Versorgungsausgleich zuständig, welcher den Ausgleich der zur Zeit des Bestehens der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche meint. Allen anderen Belangen, die sich rund um das Thema Trennung und Scheidung belaufen, widmet sich das Gericht nur, wenn ein Antrag gestellt wurde.
Irrtum 9: Der vermögendere Partner sichert meine Rente?
Wenn Ihr Partner wohlhabend ist, dann bedeutet es nicht zwangsläufig, dass dieser bei einer Trennung oder Scheidung Ihre Rentenansprüche sichert. Es kann sogar unter Umständen dazu kommen, dass Sie ihm einen Teil Ihrer Ansprüche überlassen müssen.
Irrtum 10: Abbezahlen von Schulden
Wenn Sie einen Kreditvertrag mitunterschrieben haben, dann haben Sie sich rechtlich dazu verpflichtet, auch im Falle einer Trennung oder Scheidung, die Schuld gemeinsam zu begleichen.
Irrtum 11: Ich brauche keinen Anwalt
Jede Trennung und Scheidung verläuft anders. Daher ist es sinnvoll bei solch rechtlich relevanten Belangen einen Rechtsbeistand zu konsultieren, auch wenn einige Fragen ohne Hilfe eines Anwalts geklärt werden können. Für die eigentliche Scheidung wird in Deutschland jedoch immer mindestens ein Rechtsanwalt benötigt.