Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?

Familienrecht

Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?

Bei einer Trennung und Scheidung spielen die Begriffe Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle. Oft werden diese von den Beteiligten in einen Topf geschmissen, da beide Arten dazu dienen, die Ungerechtigkeiten auszugleichen, die in der Ehezeit beim Vermögensaufbau und bei Altersvorsorgeansprüchen entstanden sind. Doch der Unterschied ist erheblich.

Der folgende Artikel setzt sich mit dem Unterschied von Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich auseinander und erklärt die wesentlichen Merkmale.

Der Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich dient dazu, die die in der Ehe von den Beteiligten erworbenen Rentenversorgungsansprüche hälftig aufzuteilen. Er wird beim Familiengericht direkt in das Scheidungsverfahren einbezogen, was einen Unterschied zum Zugewinnausgleich ausmacht.

Beim Versorgungsausgleich werden nach dem Versorgungsausgleichgesetz sowohl die gesetzlichen Rentenansprüche, wie auch berufsständische Versorgungseinrichtungen, Beamtenvorsorge wie auch die betriebliche Altersvorsorge einbezogen.
Auch private Rentenversicherungen und weitere private Vorsorgeversicherungen werden bei der Berechnung der Ansprüche berücksichtigt.

Um die genaue Berechnung durchführen zu können, benötigt das Familiengericht sehr detaillierte Auskünfte von den Trägern. Diese Auskunftspflichten sind im BGB verankert.

Zu berücksichtigen ist, dass ein Versorgungsausgleich bei einer Dauer der Ehe bis zu 3 Jahren nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Er kann aber durchgeführt werden, wenn eine der beteiligten Parteien diesen beantragt.

Mit einem Ehevertrag ist es mittlerweile möglich besondere Regelungen zu einem Versorgungsausgleich zu treffen. Hierbei wäre auch der Ausschluss von Unterhaltsansprüchen durchaus möglich.

Aber auch bei einem Ehevertrag prüft das Familiengericht die Rechtmäßigkeit der getroffenen Regelungen. Wird eine der Parteien hier beispielsweise ungerechtfertigt benachteiligt, würden die Regelungen verworfen werden. Die grundsätzliche Einschaltung des Familiengerichts ist ein wesentlicher Unterschied zum Zugewinnausgleich.

Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich steht im Wesentlichen für den Vermögensausgleich innerhalb der Ehe. Hierbei sind durch einen Ehevertrag verschiedene Regelungen möglich. Wird kein Ehevertrag geschlossen greift die sogenannte Zugewinngemeinschaft.

Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass ein Unterschied beim Vermögen, der während der Ehe zwischen den Partner aufgetreten ist, ausgeglichen wird. Dabei werden die Anfangsvermögen und die Endvermögen der Partner miteinander verglichen und einander gegenübergestellt. Ergibt sich dabei ein Unterschied, werden die Differenzen so ausgeglichen, dass beide Partner den gleichen Zugewinn oder auch Verlust in der Ehe hatten.

In der Ehe erworbene Schulden werden bei der Berechnung nur berücksichtigt, wenn beide Partner den entsprechenden Vertrag unterschrieben hatten. Ausnahme hier sind nur Verträge, die der gemeinsamen Lebensführung gedient haben, wie beispielsweise für Telefon oder Strom.

Der Unterscheid von Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Bei Versorgungsausgleich handelt es sich um den Ausgleich von Altersvorsorgeansprüchen, der immer zwingend vom Familiengericht geprüft wird und in das Scheidungsverfahren einbezogen wird. Auch ein Ehevertrag, der einen Versorgungsausgleich ausschließen würde, wird vom Familiengericht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Beim Zugewinnausgleich geht es um den Ausgleich von in der Ehe erworbenen Vermögenszuwächsen. Hier soll durch den gesetzlichen Zugewinnausgleich eine Differenz ausgeglichen werden. Mit einem Ehevertrag wäre durch eine Gütertrennung ein Ausschluss von der gesetzlichen Regelung mit dem Zugewinnausgleich möglich. Damit würde der Zugewinnausgleich auch nicht Bestandteil des Scheidungsverfahrens werden.

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