20 typische Fehler bei Trennung/ Scheidung

Familienrecht

Diese 20 typischen Fehler sollten Sie bei einer Trennung/ Scheidung vermeiden! Teil 1

Die Trennung und Scheidung geht für die Partner in aller Regel mit vielen verletzten Gefühlen einher. Dabei gilt es aber besonnen zu sein und viele typische Fehler zu vermeiden. Der folgende Artikel klärt über die 20 wichtigsten Fehler bei einer Scheidung auf. Hier ist der erste Teil.

1. Fehler: Keine Versöhnung

Die Partner sollten nicht ewig auf eine mögliche Versöhnung hoffen. Kurzfristige Versöhnungsversuche innerhalb des Trennungsjahres sind gewünscht und halten dieses nicht auf.

2. Fehler: Die Finanzen

Viele Partner trennen sich in einer Kurzschlusshandlung und meinen schon mit ihren Finanzen auskommen zu können. Sinnvoller ist es die genauen Einkommens- und Vermögensverhältnisse von sich und seinem Partner zu kennen. Dann können auch entsprechende Unterhaltsansprüche begründet werden.

3. Fehler: Das Bankkonto

Ein gemeinsames Bankkonto sollte gekündigt werden. Ansonsten kann einer der Partner das komplette Guthaben abheben oder einem möglichen Dispositionskredit maximal ausnutzen, während der andere Partner dafür mithaftet.

4. Fehler: Die gemeinsame Wohnung

Wer nach der Trennung und Scheidung in der ehelichen Wohnung bleiben kann, hängt nicht davon ab, wer die Miete zahlt und wer im Mietvertrag steht, sondern davon, wer eher darauf angewiesen ist. Gründe hierfür können Krankheit oder vorhandene Kinder sein.

5. Fehler: Geld verdienen

Während des Trennungsjahres sollen die Verhältnisse im Wesentlichen wie in der Ehezeit bleiben. Das soll den Partnern die Möglichkeit geben, wieder zueinander zu finden. So muss ein Partner, der bisher nicht berufstätig war, auch während des Trennungsjahres keine Arbeit suchen. Hierfür gibt es den Trennungsunterhalt.

6. Fehler: Das Umgangsrecht

Nach einer Trennung und Scheidung gibt es oft Streit um das Umgangsrecht. Dabei wird dem anderen Partner der Zugang zum Kind verweigert, um ihn für die verletzten Gefühle zu bestrafen. Aber auch nach einer Trennung haben beide Partner das Recht auf ein Umgangsrecht mit dem Kind.

7. Fehler: Anzeige des Partners

Auch hier spielt der Rachegedanke eine Rolle. Hat der Partner ein Konto im Ausland oder Schwarzgeld verdient, sollte man von einer Anzeige Abstand nehmen. Hier kann auch Beihilfe unterstellt werden. Auf jeden Fall wird der Anspruch auf Trennungsunterhalt sinken.

8. Fehler: Das Trennungsjahr

Der Antrag auf Scheidung kann erst nach dem Trennungsjahr erfolgen. Hier sollten die Partner ehrlich sein, da sonst der Scheidungsantrag zurückgewiesen werden kann.

9. Fehler: Blitzscheidung

Eine Blitzscheidung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei massiver Gewalt. In der Praxis spielen diese kaum eine Rolle, so dass das Trennungsjahr abgewartet werden sollte.

10. Fehler: Schuldige Scheidung

Das Schuldprinzip gibt es im Eherecht nicht mehr. Heute gilt das Zerrüttungsprinzip. Wer das Ende der Ehe verschuldet hat, spielt nach heutigem Recht keine Rolle mehr.

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