Die optimale Vorbereitung auf den Scheidungstermin

Familienrecht

Die optimale Vorbereitung auf den Scheidungstermin

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine unschöne Sache. Nach dem Trennungsjahr rückt der Scheidungstermin näher und viele Partner haben große Angst. Sie wissen nicht, was sie erwartet und haben Angst vor dem Familienrichter eventuell etwas für sie Ungünstiges zu sagen. Die richtige Vorbereitung kann hier eine große Hilfe sein.

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der besten Vorbereitung auf den Scheidungstermin.

Ablauf vom Scheidungstermin

Beim Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen und werden hierzu geladen. Hiervon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.

Nach den Einlasskontrollen bei Gericht wird der Richter zunächst die Personalien anhand der Personalausweise kontrollieren. Danach findet eine persönliche Anhörung statt. Im Normalfall wird zunächst derjenige angehört, der den Scheidungsantrag gestellt hat.

Der Richter fragt, wie lange die Partner bereits voneinander getrennt leben und ob an dem Scheidungsantrag nach wie vor festgehalten wird. Auch das Einkommen beider Partner wird abgefragt.

Als Vorbereitung für den Scheidungstermin sollten die Partner diese Fragen bereits vorher durchgegangen sein

Wichtig ist aber auch, dass die Beteiligten bei Gericht nicht lügen dürfen. Insbesondere gilt dies über die Zeit, die das Paar bereits getrennt lebt. Ist das Trennungsjahr noch nicht abgeschlossen, kann die Ehe im Normalfall nicht geschieden werden.

Verweigert einer der Partner die Scheidung oder ist das Trennungsjahr noch nicht abgeschlossen, wird der Richter die Verhandlung in der Regel aussetzen.

Erst nachdem die Partner nachweislich drei Jahre getrennt voneinander leben, wird sicher von einem Scheitern der Ehe ausgegangen. Dann würde auch die Weigerung eines Ehepartners keine Rolle mehr spielen.

Stellen weiterer Anträge

Beim Scheidungstermin können auch noch weitere Anträge gestellt werden. Dabei kann es beispielsweise um das Sorgerecht für die Kinder oder Versorgungs- und Zugewinnausgleich gehen. Eine gute Vorbereitung für den Scheidungstermin ist es, sich hierüber schon vorher Gedanken zu machen. Bis zu zwei Wochen vor dem Gerichtstermin bei Gericht eingehende Anträge, werden noch mit dem Scheidungstermin verbunden.

Geht ein Antrag danach ein, wird dieser separat behandelt und erst nach dem Scheidungstermin entschieden.

Als Vorbereitung für den Scheidungstermin sollten die Partner auch über die Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken. Mit dieser kann die Abwicklung der Scheidung wesentlich verkürzt werden.

Der Beschluss über die Scheidung

Am Ende der Verhandlung steht der Scheidungsbeschluss. In Anwesenheit beider Ehepartner wird die Ehe geschieden.

Nach Zustellung der Scheidungsurkunde haben die Partner noch einen Monat Zeit Rechtsmittel einzulegen, beispielsweise wenn nachträglich doch noch eine Versöhnung stattgefunden hat.

Vorbereitung für den Scheidungstermin ist möglich und sinnvoll

Als Vorbereitung für den Scheidungstermin können bereits viele Dinge im Vorhinein geklärt werden. Sinnvoll ist es die Standardfragen durchzugehen und Anträge rechtzeitig zu stellen. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann das Verfahren zusätzlich erheblich beschleunigt werden.

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