20 typische Fehler bei Trennung/ Scheidung

Familienrecht

Diese 20 typischen Fehler sollten Sie bei einer Trennung/ Scheidung vermeiden! Teil 2

Hier nun der zweite Teil mit den größten Fehlern, die bei einer Scheidung/ Trennung vermieden werden sollten.

11. Fehler: Rechtlicher Beistand

Beim Familiengericht besteht ein Anwaltszwang. Aber nicht jeder der Partner benötigt einen eigenen Anwalt. Sind sich die Partner über die Scheidung einig, empfiehlt es sich, dass einer der Ehepartner einen Anwalt nimmt, um Kosten zu sparen. Der andere Ehepartner kann der Scheidung zustimmen.

12. Fehler: Streitige Scheidung

Nicht jede Scheidung verläuft streitig. Die Partner sollten versuchen ihre Emotionen in den Hintergrund zu rücken und sachlich versuchen, eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen. Diese ist erheblich kostengünstiger.

13. Fehler: Gewünschte Scheidungsfolgen nur bei streitiger Scheidung

Hier empfiehlt es sich viel eher, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Damit können Dinge, wie Unterhalt und Zugewinnausgleich viel schneller geregelt werden, als mit einer streitigen Scheidung.

14. Fehler: Falsche Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden, damit sie vor Gericht wirksam ist. Eine rein mündliche Vereinbarung kann vom Partner jederzeit bestritten werden.

15. Fehler: Zustimmung des Partners

Nach Ablauf des Trennungsjahres ist für die Scheidung die Zustimmung der Ehepartner erforderlich. Liegt diese nicht vor, wird aber spätestens nach drei Jahren die Ehe geschieden, da dann auch vom Familiengericht von einer Zerrüttung ausgegangen wird.

16. Fehler: Online Scheidung

Viele Partner halten die Online Scheidung für nicht möglich. Sie spart jedoch Kosten und ist sinnvoll, wenn sich die Partner einig sind und eine einvernehmliche Scheidung wünschen.

17. Fehler: Gemeinsamer Anwalt bei unterschiedlichen Interessen

Haben die Partner unterschiedliche Interessen, ist ein gemeinsamer Anwalt nicht möglich. Der Anwalt kann nur die Interessen eines Partners vertreten und muss das Mandat niederlegen, wenn er beide Partner mit verschiedenen Interessen vertreten müsste.

18. Fehler: Erbrecht

Mit der Trennung allein ändert sich das Erbrecht nicht. Der getrennte Partner bleibt der Haupterbe. Erst mit Vollzug der Scheidung ändert sich hier die Erbfolge.

19. Fehler: Kein Geld für die Scheidung

Die Trennung oder Scheidung sollte nicht am Geld scheitern. Zur Not kann Verfahrenskostenhilfe vom Staat beantragt werden, so dass die Anwalts- und Gerichtskosten vom Staat übernommen werden.

20. Fehler: Gemeinsames Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch nach der Trennung weiter. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet sein sollte, kann einem Partner das Sorgerecht entzogen werden.

Bei der Trennung/ Scheidung können die Partner viele teure Fehler begehen. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig den fachkundigen Rat eines spezialisierten Fachanwalts für Familienrecht einzuholen.

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