Die Scheidungsfolgenvereinbarung und ihre Unterschiede zum Ehevertrag

Familienrecht

Die Scheidungsfolgenvereinbarung und ihre Unterschiede zum Ehevertrag

Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung treffen die Ehepartner bereits während der Ehe wichtige Regelungen über die Folgen nach der Scheidung. Umfassen kann die Vereinbarung dabei das Sorgerecht, den nachehelichen Unterhalt oder die Aufteilung des Vermögens. Eine genauere Erklärung über die Inhalte und den Unterschied zum Ehevertrag erklärt der folgende Artikel.

Was regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist freiwillig und unterliegt keinen Formzwängen. Regelungen können dabei getroffen werden zu: Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt), Recht zur Nutzung der Wohnung, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Aufteilung von Vermögen, Aufteilung der Kosten für die Scheidung.

Auch wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung keinen formellen Zwängen unterliegt, empfiehlt es sich, einen Anwalt bei der Abfassung hinzuzuziehen, da es für die Beteiligten um existentielle Regelungen geht.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn es finden Regelungen zum Unterhalt statt, oder es wird zusätzlich ein Testament an die Scheidungsfolgenvereinbarung angehängt. Die Beurkundung ist aber empfehlenswert, damit die getroffenen Regelungen für die Ehepartner verbindlich sind. Bei einer rein mündlich getroffenen Vereinbarung besteht dagegen immer die Gefahr, dass sich einer der Partner im Nachhinein nicht mehr an die getroffenen Regelungen hält.

Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung kann dagegen nur angefochten werden, wenn sich elementare Dinge geändert haben, wie beispielsweise die Höhe des Einkommens einer der Ehepartner.

Zu beachten ist, dass die Regelungen aus der Scheidungsfolgenvereinbarung vom Familiengericht überprüft werden. So sind Abmachungen unwirksam, die einen Partner unverhältnismäßig stark benachteiligen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Auch ein Entfall von beispielsweise Kindesunterhalt wird vom Familiengericht zum Schutz der Kinder direkt verworfen und für ungültig erklärt.

Was ist der Unterschied zu einem Ehevertrag?

Grundsätzlich regelt ein Ehevertrag ganz ähnliche Dinge wie eine Scheidungsfolgenvereinbarung. In der Regel ist der Ehevertrag noch etwas ausführlicher abgefasst. Der wesentliche Unterschied ist jedoch der Zeitpunkt der Entstehung beider Vereinbarungen. Der Ehevertrag wird zu einer Zeit aufgesetzt, in der in der Ehe alles in Ordnung ist – also zu Beginn der Ehe. Hier denkt noch keiner der Partner an eine spätere Trennung und Scheidung. Die Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgt erst später, wenn die Partner sich nicht mehr verstehen und die Ehe schon zerrüttet ist. Hier geht es nur noch darum, die Dauer und Kosten der Trennung zu minimieren.

Scheidungsfolgenvereinbarung spart Zeit und Kosten

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist sinnvoll, wenn sich die Ehepartner einig sind und eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Sie spart Zeit und Kosten. Sinnvoll ist es die getroffenen Regelungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit rechtlich prüfen zu lassen. Auch eine notarielle Beurkundung ist empfehlenswert, damit die Regelungen für die Ehepartner verbindlich sind.

Der wesentliche Unterschied der Scheidungsfolgenvereinbarung zum Ehevertrag bezieht sich auf den Zeitpunkt der Abfassung.

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