Trennungsunterhalt-Dauer: So lange muss gezahlt werden

Familienrecht

Trennungsunterhalt-Dauer: So lange muss gezahlt werden

Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Ehe ein Vertrag. Der kann aufgelöst werden, was allgemein als Scheidung bezeichnet wird. Doch bevor sich das Ehepaar scheiden lassen kann, müssen sie für die Dauer von einem Jahr getrennt leben. Für diese Dauer hat derjenige Anspruch auf Trennungsunterhalt, der wirtschaftlich benachteiligt ist.

Scheidung wegen Trennung auf Dauer

Damit sich Eheleute scheiden lassen können, müssen sie für die Dauer von einem Jahr getrennt leben. Im Gesetz heißt es dazu “von Tisch und Bett getrennt”. Unter dieser Voraussetzung ändert sich das Leben der Eheleute in allen Bereichen. Nichts bleibt mehr, wie man es über die Jahre hinweg gewohnt war. Um für die Dauer von einem Jahr von Tisch und Bett getrennt zu leben, muss sich realistischer Weise einer der beiden eine neue Unterkunft suchen.

Sind Kinder vorhanden, muss auch geklärt werden, bei welchem Elternteil sie in Zukunft bleiben. Klären muss man auch die Finanzen, das betrifft vor allem den Trennungsunterhalt. Anspruch darauf hat der wirtschaftlich schwächere. Der Trennungsunterhalt ist gesetzlich zugesichert und kann daher auch nicht mit einem Ehevertrag ausgeschlossen werden.

Trennungsunterhalt - Das ist der Grund, warum es ihn gibt

Ist die Liebe jung und der Bund fürs Leben erst wenige Wochen alt, einigen sich Eheleute schnell auf einen Kompromiss. Der sieht so aus, dass ein Partner seinen Beruf zugunsten der Hausarbeit aufgibt. Vor allem ist es die Kinderbetreuung, die einen der Eheleute vor die Wahl stellt. Während der andere seinem Beruf nachgeht und fleißig Berufserfahrung sammelt, verliert der andere Teil den Anschluss am Arbeitsmarkt. Das erschwert erfahrungsgemäß den Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag. Während aufrechter Ehe ist es ohnehin die Pflicht, des erwerbstätigen Ehepartners, den nicht erwerbstätigen finanziell zu unterstützen.

Mit der Trennung erlischt oft die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung. An deren Stelle tritt daher der Trennungsunterhalt. Zwar wird immer wieder damit argumentiert, dass der bisher nicht erwerbstätige Teil eine Arbeit annehmen könne. Doch mit Verweis auf die lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt muss man festhalten, dass eine Erwerbspflicht unzumutbar ist. Der Teil, der jahrelang die Kinder betreut und den Haushalt geführt hat, muss sich erst an die neue Situation gewöhnen. Er muss vielleicht Kurse belegen, um altes Wissen aufzufrischen. Da sich viel verändert hat, muss auch neues Wissen erworben werden. Das alles braucht Zeit und kostet Geld. Zur Unterstützung gibt es daher für die Dauer von einem Jahr den Trennungsunterhalt.

Trennungsunterhalt - Höhe, Beginn, Dauer und Ende

Der Trennungsunterhalt wird folgendermaßen berechnet: Bei nicht Selbstständigen wird nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute der letzten 12 Ehemonate berechnet. Bei Selbstständigen dient der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre als Basis. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit der Trennung, seine Dauer ist nicht festgelegt. Er erlischt wegen Versöhnung oder Scheidung.

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