Trennungsjahr - Umgang bei Trennung & Scheidung

Familienrecht

Der richtige Umgang mit Trennung und Scheidung

Eine Trennung vom Lebenspartner ist in aller Regel eine schwierige Situation und eine emotional belastende Angelegenheit für alle Beteiligten. Vor der Scheidung steht aber in aller Regel das Trennungsjahr und hierbei gilt es einiges zu beachten. Das Wichtigste erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was ist das Trennungsjahr vor Vollzug der Scheidung?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Trennung erst vollzogen und eine Scheidung möglich ist, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt voneinander leben. Erst dann gilt die Ehe als zerrüttet. Dieses Trennungsjahr vor einer Scheidung wurde ganz bewusst gewählt, um keine übereilten Entscheidungen zu treffen und den Partnern Zeit zu geben eventuell wieder zu einander zu finden.

Am sinnvollsten für die Trennung ist es nachvollziehbarerweise, wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Dies ist in manchen Fällen jedoch finanziell nicht realisierbar. Dann besteht die Möglichkeit innerhalb der gemeinsamen Wohnung eine Trennung zu vollziehen mit getrennten Räumen der Partner unter gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad. Gemeint ist die Trennung von “Tisch und Bett”.

Sollten Kinder vorhanden sein, sollte die Betreuung zeitlich getrennt erfolgen.
Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, kann er innerhalb von 6 Monaten wieder einziehen, ohne dass der andere Partner diesen Einzug verhindern kann. Erst nach dieser Frist bleibt die Tür für den ausgezogenen Partner verschlossen.

Wann kann das Trennungsjahr vor Vollzug der Scheidung vermieden werden?

Hier spricht man von einer Trennung als Härtefall. Für eine vorzeitige Scheidung ohne Vollzug des Trennungsjahrs sind aber enge Grenzen gesetzt. Der Gesetzgeber definiert hier, dass es einem Ehepartner absolut unzumutbar ist mit dem anderen Partner zusammenzuleben und das reguläre Trennungsjahr durchzuhalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Partner schwer alkoholabhängig ist, oder den anderen Partner sexuell und/oder körperlich misshandelt.

Eine solche Scheidung bedingt immer ein gehöriges Konfliktpotential, wenn der misshandelnde Partner die Vorwürfe bestreitet. Dann kann sich die Auseinandersetzung hinziehen und unter Umständen ein Trennungsjahr überdauern.

Wie geht es nach dem Trennungsjahr mit der Scheidung weiter?

Am einfachsten ist es, wenn sich die Partner bereits im Trennungsjahr auf die wesentlichen Folgen der Scheidung einigen. Dazu gehören beispielsweise der Zugewinnausgleich in der Ehe, das Sorgerecht und Besuchsrecht für die Kinder oder der nacheheliche Unterhalt. Dies erspart den Beteiligten erheblichen Stress und Kosten, die in einem Streitprozess im Nachhinein zu erwarten sind.

Fazit

Eine Trennung sollte für alle Beteiligten so schmerzfrei wie möglich ablaufen. Zu beachten ist das Trennungsjahr, dass den Beteiligten die Möglichkeit bietet, noch einmal zueinanderzufinden. Klappt das nicht, sollten möglichst schon im Trennungsjahr die Folgen der Scheidung besprochen werden. Hierzu empfiehlt sich auch immer der Rat eines Experten.

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