Wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung - Das Scheitern der Ehe

Familienrecht

Voraussetzung für eine Scheidung - Was ist zu beachten?

Wer sich einmal dazu entschlossen hat, sich scheiden zu lassen, möchte die Scheidung in der Regel so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Doch so schnell, wie es sich der ein oder andere wünscht, ist eine Scheidung nicht möglich. Denn um sich scheiden lassen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung - Das Scheitern der Ehe

Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss sie gescheitert sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und mit einer Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft auch nicht mehr gerechnet werden kann. Es darf sich also nicht um eine vorübergehende Streitigkeit handeln. Eine Lebensgemeinschaft gilt dann als beendet, wenn die Eheleute getrennt von “Tisch und Bett” leben und wenn zusätzlich mindestens einer der Eheleute es nach außen erkennbar ablehnt, am Zusammenleben festzuhalten.

Das Trennungsjahr

Eine weitere Voraussetzung für eine Scheidung ist das Einhalten des Trennungsjahres. Möchten beide Eheleute sich scheiden lassen, müssen sie für ein Jahr getrennt voneinander leben. Das sogenannte Trennungsjahr hat den Sinn, dass beide Parteien gründlich über ihren Trennungsentschluss nachdenken sollen und sich darüber klar werden, was sie wirklich wollen. Wollen beide Eheleute sich auch nach diesem Trennungsjahr noch scheiden lassen, ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten durch seinen Anwalt einen Scheidungsantrag einreichen lässt und der andere diesem Antrag zustimmt.

Voraussetzung für eine nicht einvernehmliche Scheidung

Weigert sich einer der Ehegatten nach dem Trennungsjahr der Scheidung zuzustimmen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder dem scheidungswilligen Ehegatten gelingt es vor Gericht, einen Nachweis über die Zerrüttung der Ehe vorzubringen oder die Ehe kann erst nach einer dreijährigen Trennungszeit geschieden werden. Eine Zerrüttung der Ehe kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn einer der Ehepartner wieder in einer festen Beziehung lebt oder mit einer dritten Person ein Kind erwartet.

Voraussetzung des Trennungsjahres ist bei unzumutbarer Härte entbehrlich

Normalerweise ist das Einhalten des Trennungsjahres eine notwendige Voraussetzung für eine Scheidung. Diese Voraussetzung ist jedoch dann entbehrlich, wenn ein Fall der unzumutbaren Härte vorliegt. Diese liegt beispielsweise dann vor, wenn die Ehe von schwerer und dauerhafter Gewalt geprägt war. Eine Scheidung, bei der die Voraussetzung des Trennungsjahres nicht notwendig ist, stellt jedoch die Ausnahme dar.

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