Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?

Familienrecht

Ehevertrag: Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?

Vor dem Traualtar gibt es einiges zu regeln, besonders die Finanzen

Für Promis und Schauspieler ist ein Ehevertrag mit Gütertrennung anstatt gesetzlicher Zugewinngemeinschaft fester Bestandteil einer Hochzeit. Gerade wenn viel Geld im Spiel ist, wird vor der Hochzeit ein Ehevertrag geschlossen. Er regelt nicht die finanziellen Angelegenheiten während der Ehe, sondern wer im Fall einer Scheidung wie viel Geld bekommt – ob nun in Form einer einmaligen Leistung oder einer monatlichen Rente.

Was genau regelt ein Ehevertrag?

Lange Zeit galt der Ehevertrag als unmoralisch. Das eingebrachte Vermögen unterliegt dem gesetzlichen Grundsatz der Zugewinngemeinschaft. Eine klare Trennung wie bei der Gütertrennung ist nicht vorgesehen. In der traditionellen Rolle war der Mann für das Einkommen und die Frau für den Haushalt und die Kindererziehung verantwortlich. Früher heiratete man, um bis zum Tod zusammen zu bleiben. Wozu also Gedanken für eine Zeit nach einer Scheidung verschwenden.

Heute wird beinahe jede zweite Ehe geschieden. Damit drängen sich Ehevertrag und Gütertrennung förmlich auf, will man nach der Scheidung nicht um Geld streiten müssen. Die Zugewinngemeinschaft als Lösung zu wählen wäre in vielen Fällen nachteilig. Sie entspricht nicht modernen Anforderungen.

Wer heiratet, sollte für den Fall einer Scheidung seine finanziellen Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen – zum Beispiel mit einem Ehevertrag. Mit einem solchen kann man die finanzielle Frage regeln, zum Beispiel durch eine Gütertrennung. Ein Ehevertrag und eine Gütertrennung bieten außerdem Sicherheit. Das Brautpaar weiß, was im Falle einer Scheidung auf sie zukommt – das erspart Ärger und schont die Nerven.

Ehe einst und heute

Bei der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen bei Eheschließung und dem Zeitpunkt ab Scheidungsantrag ermittelt. Da in der traditionellen Rollenverteilung in der Regel die Ehefrau kein eigenes Einkommen hatte, wurde sie mit dieser gesetzlichen Lösung geschützt um nicht die Leitragende einer Scheidung zu sein. Diese Regelung passt jedoch nicht mehr in das moderne Bild, wo jeder der Ehepartner eine Ausbildung hat und einem Beruf nachgeht.

Vor allem junge Menschen tendieren zur Gütertrennung. Diese sieht eine Aufteilung des Vermögens vor. Ein jeder bleibt Eigentümer seines in die Ehe eingebrachten Vermögens. Auch das, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, bleibt bei dem Teil, der es erwirtschaftet hat. Die Gütertrennung sorgt für klare Grenzen bezüglich der Rechte am Vermögen.

Der Ehevertrag und seine Grenzen

Wer nicht unter die Zugewinngemeinschaft fallen möchte, muss einen Ehevertrag schließen. Der Vertrag unterliegt aber juristischen Grenzen. Der Ehevertrag darf nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten und die Moral verstoßen. So darf ein Ehepartner aus dem Ehevertrag nicht überwiegend benachteiligt werden. Wer zum Beispiel versucht, sich durch eine Vertragsklausel vom Versorgungsausgleich oder Beistandspflicht im Falle einer Krankheit zu befreien, wird hier Probleme bekommen.

5/5 - (84 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (84 votes)