Hochzeit: Was Sie über Ehevertrag, Unterhalt und Ehegattensplitting wissen sollten

Familienrecht

Hochzeit: Was Sie über Ehevertrag, Unterhalt und Ehegattensplitting wissen sollten

Die Hochzeit gilt als der schönste Tag im Leben eines Menschen. Angesichts einer Hochzeit möchte niemand an Ehegattensplitting und Steuerveranlagung denken. Schon gar nicht möchte man über einen Ehevertrag sprechen. Doch wem an der Ehe und seinem Geld liegt, sollte hier einen kühlen Kopf behalten und sich von Experten beraten lassen.

Wie funktioniert das mit den Steuerklassen?

Nach der Hochzeit werden die Eheleute steuerrechtlich wie eine Person behandelt. Das bedeutet, dass sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, was als Ehegattensplitting bezeichnet wird. Was die Höhe der Besteuerung betrifft, stehen den Eheleuten drei Steuerklassen zur Wahl:

III & V: Diese Klasse lohnt sich, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
IV & IV: Ist zu empfehlen, wenn die Einkommen etwa gleichauf liegen
IV & IV mit Faktor: Bei ähnlich gleich hohen Einkommen. Der Faktor soll eine gerechtere Besteuerung ungleicher Einkommen ermöglichen.

Das Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Ehepartner zusammengezählt. Der Betrag wird anschließend halbiert und davon die Einkommenssteuer berechnet. Die Summe wird dann verdoppelt und bildet die zu bezahlende Einkommenssteuer. Verdient ein Ehepartner viel mehr als der andere, ist die Steuerersparnis größer. Ist der Einkommensunterschied geringer, sinkt die Steuerersparnis.

Kann man auf das Ehegattensplitting verzichten?

Ja, die Einzelveranlagung von Ehegatten macht es möglich! Es sollte immer eine Einzelfallprüfung vorausgehen. Der Verzicht lohnt sich zum Beispiel unter Umständen dann, wenn:

  • einer angestellt und der andere selbstständig ist
  • einer Ersatzleistungen (z.B. Elterngeld) bekommt
  • eine Scheidung im Raum steht

Ehevertrag - den muss man vor der Hochzeit unterschreiben

Nach der Hochzeit sind Ehepartner nicht länger in der Stimmung, um einen Ehevertrag zu schließen. Denn mit der Hochzeit ist bereits alles unter Dach und Fach. Ein Ehevertrag regelt zum Beispiel den Güterstand und den Unterhalt nach Ehe und Scheidung. Dennoch kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden.

Wann sollte ein Ehevertrag geschlossen werden?

Sinnvoll ist der Ehevertrag dann, wenn einer ein hohes Einkommen hat oder ein großes Vermögen in die Ehe mitbringt. Wer selbstständig oder Unternehmer ist, sollte ebenfalls einen Ehevertrag in Betracht ziehen.

Die Gütertrennung

Nach der Hochzeit besteht der gesetzliche Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Im Fall einer Scheidung wird ausgeglichen, sollte das gemeinsame Vermögen angewachsen sein. Wer Gütertrennung wünscht, muss sie im Ehevertrag vereinbaren. Die Gütergemeinschaft ist kompliziert und wird daher kaum noch praktiziert.

Der Versorgungsausgleich

Er tritt nach einer Scheidung in Kraft und regelt Rentenansprüche. Mit dem Ehevertrag kann man ihn ausschließen. Dazu müssen aber Kompensationsleistungen vereinbart werden.

Kosten einer Scheidung

Vor der Hochzeit möchte keiner der Eheleute an eine Scheidung denken. Wer dennoch für alle Eventualitäten vorsorgen möchte, sollte über eine Scheidungs-Rechtsschutz-Versicherung nachdenken. Hier gibt es verschiedene Anbieter. Wer sie abschließt, sollte die Wartezeiten berücksichtigen.

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