Die Kosten einer Trennung

Familienrecht

Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer Trennung rechnen

Die Trennung mit der nachfolgenden Scheidung ist keine ganz billige Angelegenheit. Die Scheidungskosten lassen sich aber etwas reduzieren, wenn man weiß, welches die wesentlichen Faktoren sind, die die Kosten in die Höhe treiben. Zu beachten dabei sind Gebühren für Anwalt und Gericht, deren Höhe sich an sogenannten Gegenstands- und Verfahrenswerten bemisst. Der folgende Artikel befasst sich mit diesem Thema und zeigt wie die Kosten der Trennung reduziert werden können.

Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt

Eine Trennung und die anschließende Scheidung bedingen immer die Beauftragung eines Anwalts. Hierauf besteht schon das Gesetz. Der Anwalt soll die emotionalen von den sachlichen Gründen trennen und diese vor Gericht so vortragen, sodass ein Familienrichter die Scheidung aussprechen kann.

Sind sich die Ehepartner über die Trennung und die Folgen einig, ist es sinnvoll, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung einreicht. Der andere Partner muss dann nur zustimmen, ohne einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Dies nennt sich einvernehmliche Scheidung und kann die Scheidungskosten um etwa 30 Prozent senken.

Reicht der Anwalt den Scheidungsantrag des einen Ehepartners bei Gericht ein, erstellt das Gericht eine Kostenvorschussrechnung, die zunächst bezahlt werden muss, bevor der Scheidungsantrag dem anderen Partner zugesandt wird. Auch der Anwalt wird einen Vorschuss für seine Kosten verlangen. Sollte ein Erstgespräch über die Trennung beim Anwalt in Anspruch genommen werden, muss mit etwa 250 EUR an Kosten gerechnet werden, die aber in aller Regel von einem vorhandenen Rechtsschutzversicherer übernommen werden.

Gegenstands- und Verfahrenswerte bei der Scheidung

Die Kosten für den Anwalt und das Gericht bei der Scheidung orientieren sich an den Gegenstands -und Verfahrenswerten. Der Verfahrenswert setzt Mindestgrößen für die Scheidung, Versorgungsausgleich, Kindschafts-, Ehewohnungs- und Haushaltssachen.

Entscheidend für die Höhe der Kosten sind aber letztlich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehepartner. Die Gerichte setzen bei den Scheidungskosten als Gegenstandswert das dreifache Nettoeinkommen beider Ehepartner an. Verdienen beide Partner beispielsweise 2.000 EUR netto monatlich beträgt der Gegenstandswert 12.000 EUR. Als Scheidungskosten ergeben sich daraus Gerichtskosten von etwa 550 EUR und Anwaltsgebühren von gut 1.800 EUR bei einer einvernehmlichen Scheidung.
Sind sich die Ehepartner uneinig können sich die Kosten dagegen leicht verdoppeln oder sogar verdreifachen.

Kosten sparen mit Scheidungsfolgenvereinbarung

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Einigkeit der Ehepartner bei der Trennung Kosten einspart. Jede Uneinigkeit über die ein Gericht entscheiden muss, verursacht dagegen zusätzliche Scheidungskosten.

Kosten senken lassen sich zusätzlich, wenn die Ehepartner im Voraus eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Dann müssen die Ehepartner die Scheidung beantragen und das Gericht verteilt nur diese Kosten auf beide Parteien.
Sind beide Ehepartner bedürftig kann zudem Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Die Kosten bei der Trennung so gering wie möglich halten

Eine Trennung ist emotional schmerzlich genug. Die Ehepartner haben aber verschiedene Möglichkeiten zumindest die Kosten der Scheidung so gering wie möglich zu halten. Eine einvernehmliche Trennung spart einiges an Scheidungskosten, auch die Regelung der Folgen über eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Auch die Beantragung einer Scheidung Online kann für eine zusätzliche Kostenersparnis sorgen.

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