Vorteile der Scheidungsfolgenvereinbarung

Familienrecht

Das sollten Sie bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung beachten

Eine Trennung ist teuer und zehrt an den Nerven. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können dagegen Kosten eingespart werden. Doch hier gilt es Verschiedenes zu beachten. Was wichtig ist und wo die Grenzen der Scheidungsfolgenvereinbarung sind, zeigt der folgende Artikel.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung eigentlich?

Wie der Name es sagt dient diese Vereinbarung dazu, die Folgen der Scheidung zu regeln – und das außerhalb des Gerichts. Die wesentlichen Regelungen betreffen dabei den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, den Umgang mit den Kindern bzw. das Sorgerecht sowie Regelungen zum Hausrat und der Wohnung.

Werden diese Maßnahmen bereits im Vorfeld der Scheidung getroffen, spart dies für die Betroffenen eine Menge Geld. Grundsätzlich gilt, dass jede Abstimmung, die strittig ist und über ein Gericht entschieden werden muss, nicht unerhebliche Kosten verursacht.

Hinzu kommt eine Menge Zeitaufwand und unnötiger Ärger, der mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vermieden werden kann.

Was ist wichtig bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung und was sollte beachtet werden?

Für die Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung gibt es keine Formulare. Im Prinzip genügt es, wenn die Ehepartner über die Regelungen nach der Scheidung und deren Folgen sprechen und sich einigen. Die Gerichte haben auch keine festen Maßstäbe, was genau geregelt werden muss.

Sind sich die Partner einig, kann die Scheidung beantragt werden. Dem Familiengericht wird dann nur mitgeteilt, dass sich die Partner über die Scheidungsfolgen einig sind.  Problematisch ist aber, dass eine solche formlose Regelung für keinen der Partner verbindlich ist.

Das bedeutet, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, gegen einen Partner vorzugehen, der sich nach der Trennung nicht mehr an die getroffenen Regelungen hält.

Sinnvoll ist es daher eine Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich von einem Notar beurkunden zu lassen. Dies führt zwar zu zusätzlichen Kosten, sichert die Partner aber rechtlich ab. So kann ein Partner getroffene Regelungen notfalls auch einklagen.

Alternativ wäre auch möglich, dass die Partner bei der mündlichen Verhandlung die Einigung über die Scheidungsfolgen protokollieren lassen. Aber auch hier besteht das Risiko, dass ein Partner bis zum Verhandlungstermin seine Meinung ändert und letztlich wieder ein Gericht entscheiden muss.

Wo sind die Grenzen der Scheidungsfolgenvereinbarung?

Auch wenn der Scheidungsfolgenvereinbarung keinen formalen Grenzen gesetzt sind, ist nicht alles möglich. Regelungen, die gegen geltende Gesetze verstoßen, sind nachvollziehbarer Weise unwirksam. So kann ein Partner beispielsweise nicht festlegen, ob und wann der andere Partner wieder heiraten darf. Auch die Streichung von Kindesunterhalt ist keinesfalls möglich.

Ein Familiengericht führt zum Schutz der Partner eine inhaltliche Kontrolle einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch und wird Regelungen streichen, die einen Partner deutlich benachteiligen.

Warum ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung reduziert Kosten und auch emotionalen Stress nach der Trennung. Grundsätzlich empfiehlt es sich so früh wie möglich eine Regelung für die Folgen nach der Scheidung zu treffen und diese zur rechtlichen Absicherung notariell beurkunden zu lassen.

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